Diese Steilvorlage kann sich eine Opposition kaum entgehen lassen: Wenn die Juristen des Landtags die Kurzfristigkeit des Verfahrens unter Hinweis auf die Mitwirkungsrechte des Parlaments und die jüngsten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts monieren, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es handelt sich beim Streit um die Vorbereitung des Nachtragshaushalts eben nicht um das übliche Oppositionsgetöse. Vielmehr geht es um die Frage, welche Fristen zumutbar sind, ohne die Rechte der Abgeordneten zu beschneiden. Bereits in der Corona-Krise waren die Mitwirkungsrechte des Parlaments ein großes Thema.

Dabei liegen Rot/Grün und CDU-Opposition bei Themen wie der Polizeizulage oder der Finanzhilfe für die Kommunen gar nicht so weit auseinander. Zugleich wird die Union kaum der Illusion erliegen, dass ihre Initiativen bereitwillig durchgewunken werden. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, warum die Regierungskoalition ihre Anträge so kurzfristig aufs Tapet bringt. Offenbar sind SPD und Grüne doch nicht so gut eingespielt, wie es nach außen hin scheint.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent