Cloppenburg - Völlig uneins sind die im Cloppenburger Rat vertretenen Parteien, wenn es um das künftige Verfahren bei der Vergabe von städtischen Grundstücken geht. Gleich drei verschiedene Modelle wurden am Dienstagabend im Ausschuss für Familie, Soziales, Jugend, Sport, Kultur und Markt präsentiert.

Windhundverfahren: Dieses Verfahren wird in der Stadt Cloppenburg seit 1994 angewendet und bedeutet: Die Vergabe von Grundstücken erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen frei nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. In Zeiten von Online-Bewerbungen, in denen es nach der Öffnung der Bewerberliste oft um wenige Sekunden geht, würden diejenigen bevorteilt, die die schnellste Verbindung hätten, erklärten Peter Hackmann (SPD) und Martina Reichel-Hoffmann (Grüne) in der Sitzung.

UWG und Zentrum wollen das System mit folgenden Modifikationen beibehalten: Familien mit einem Kind sollen künftig einen Rabatt von fünf Euro pro qm² bekommen, mit zwei Kindern zehn Euro pro qm² sowie mit drei und mehr Kindern 20 Euro pro qm². Eine Bauplatzquote für Aussiedler, die sich nach deren Anteil an der Gesamt-Stadtbevölkerung bemisst, soll es künftig nicht mehr geben.

Punktesystem: Für dieses Modell hatten sich CDU und SPD im Vorfeld der Sitzung stark gemacht: Die Bindung eines Bewerbers an die Gemeinde durch Wohnen, durch den Arbeitsplatz, die Anzahl der Kinder, Behinderungen, Ehrenämter etc. werden mit unterschiedlichen Punktzahlen betont. Wer die höchste hat, bekommt den ersten Zugriff auf das Angebot.

„Diese Vorschläge stehen mit ihren Schwerpunkten nicht in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union. Dies ist Tenor verschiedener Autoren zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2013. Die einseitige Bevorzugung ortsansässiger Bürger würde Unionsbürger von anderenorts benachteiligen“, heißt es dazu in der Vorlage der Verwaltung. Dies hielt Ausschussmitglied Hackmann (SPD) für „Quatsch“. Der Europäische Gerichtshof habe in einem konkreten Fall aus Belgien Ausschlusskriterien bemängelt – es konnte sich dort niemand bewerben, der nicht aus Belgien kam und mindestens fünf Jahre in der betreffenden Gemeinde wohnte. „Und wir schließen mit unseren Kriterien niemanden von vornherein aus. Es kann sich jeder bewerben.“

Losverfahren: Dieses Verfahren brachte Ausschussmitglied Reichel-Hoffmann für die Grünen ins Spiel. Dieses stelle sicher, dass alle Bewerber gleichbehandelt werden würden. Es gebe keinerlei subjektive Bewertungen, die von dritter Seite – sprich Gerichten – angreifbar seien.

Nach langer Diskussion wurde der Antrag der UWG auf Beibehaltung des Windhundverfahrens plus Modifikationen mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen abgelehnt. Sie billigten dagegen den Antrag, das Verfahren zur Beratung in die Fraktionen zurückzuverweisen.

Carsten Mensing
Carsten Mensing Redaktion Münsterland