NWZ
am Donnerstag bei der Justiz in der Huntestadt.Im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten auf den Konten der TSG, die von den Rechnungsprüfern festgestellt wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Staatsanwältin Carolin Castagna von der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte auf Nachfrage derNWZ
, dass ein Verfahren dieser Art gegen den Vorsitzenden eines Vereins nach Paragraf 153 eingestellt wurde. Details nannte sie nicht.Schuld nicht ermittelt
„Eine etwaige Schuld wurde in diesem Zusammenhang als gering eingestuft“, erklärt die Staatsanwältin. Das sei von dem zuständigen Dezernenten der Justizbehörde, der die Bewertung vorgenommen hatte, so eingestuft worden. „Es handelt sich demnach um eine Ermessenseinstellung“, erklärte Castagna. Die Staatsanwaltschaft wollte nicht beurteilen, ob eine Schuld vorliegt. „Das Verfahren ist als nicht ermittelt eingestellt worden“, so Castagna.
Demnach seien auch keine Auflagen erteilt worden. „Wenn vereinsinterne Rückzahlungen geleistet wurden, ist das unabhängig von der Einstellung des Verfahrens“, erläuterte die Staatsanwältin.
Jens Büsselmann selbst wollte sich am Donnerstag gegenüber derNWZ
nicht äußern. „Ich habe noch nichts Schriftliches in der Hand. Ich möchte erst genau wissen, was in der Erklärung steht“, sagte der TSG-Vorsitzende. Schlussfolgerungen möchte Büsselmann demnach noch nicht ziehen. „Wenn ich jetzt schon Behauptungen aufstelle, gieße ich nur Öl ins Feuer.“ Als nächsten Schritt möchte sich Büsselmann mit der im Rahmen eines Mediationsverfahrens gebildeten Kommission zusammensetzen.Ruhe einkehren
Da werde er sich dann auch über die Rechnungsprüfer äußern. „Ich hoffe, dass wir uns wieder annähern können. Es wird Zeit, dass Ruhe einkehrt, in den Verein wie in der Öffentlichkeit“, so Büsselmann. Die Rechnungsprüfer hatten die Justiz eingeschaltet.
