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Urteil des Verfassungsgerichts Warum Niedersachsens Parteien Millionen zurückzahlen müssen

Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts: Die Karlsruher Richter erklärten die Anhebung der Parteienfinanzierung für nicht rechtmäßig.

Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts: Die Karlsruher Richter erklärten die Anhebung der Parteienfinanzierung für nicht rechtmäßig.

Deck/dpa

Hannover/Karlsruhe - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung beginnt nun auch bei den niedersächsischen Parteien das Rechnen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Parteien Anteile ihrer staatlichen Zuschüsse zurückzahlen müssen.

SPD und Grüne mit Rücklage

Die regierende SPD hatte schon im Vorfeld dem Richterspruch aus Karlsruhe entspannt entgegengesehen. Die Bundespartei habe die beklagte Summe zurückgehalten und gar nicht an die Bezirke weitergegeben, erklärte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, am Dienstag. Die Landes-SPD ist nach Angaben von Parteisprecherin Vivien Werner daher gar nicht betroffen.

Auch der grüne Koalitionspartner hatte vorgesorgt. Der Bundesverband hatte das Geld mit Blick auf das zu erwartende Urteil zurückgelegt“, sagte Parteisprecherin Heike Köhn am Dienstag. „Somit hat unsere Partei die zusätzliche Summe nicht in Anspruch genommen und kann sie dementsprechend sofort zurückzahlen.“ Zur Höhe der Summe machten die Grünen keine Angaben.

CDU und FDP mit Vorsorge

Eine Rücklage im Volumen von 1,2 Millionen Euro hat die Niedersachsen-CDU gebildet. „Wir hatten das Geld nicht verplant und können es nun zurückzahlen“, sagte Parteisprecher Ralph Makolla. Die scheidende CDU-Schatzmeisterin Barbara Havliza hatte bereits beim Landesparteitag am Wochenende in Braunschweig angedeutet, dass die Partei bei einem ungünstigen Ausgang des Verfahrens eine hohe Summe zurückzahlen müsse. Zum Vergleich: Der jährliche Etat der Niedersachsen-CDU sieht Ausgaben von rund 3,3 Mio. Euro vor.

Vorgesorgt hat auch der Schatzmeister der niedersächsischen FDP. „Die Bundespartei hatte das Geld zurückgehalten und nicht ausgegeben“, sagte Finanzreferent Robert Unkelhäusser.

Linke begrüßt Urteil

Auch die Linkspartei, die ebenso wie FDP und Grüne seinerzeit auf den von SPD und Union im Bundestag beschlossenen Anstieg auf damals 190 Mio. Euro pro Jahr geklagt hatte, muss aus Niedersachsen kein Geld nach Berlin überweisen. Die Bundesebene habe das Geld vorsorglich zurückgelegt, so Parteisprecher Paul Wellsow. Er begrüßte das Urteil.

AfD: Kein Selbstbedienungsladen

Frank Rinck, Vorsitzender der AfD Niedersachsen, sagte: „In der weisen Voraussicht, dass die Gelder rechtswidrig ausgezahlt wurden, hat die Bundes-AfD die Gelder nicht an die Landesverbände ausgezahlt, sondern beiseite gelegt.“ Nun könnten sie ohne Probleme zurückgezahlt werden. Rinck sagte, der Staat sei „kein Selbstbedienungsladen“ für die Parteien. Fachleuten zufolge entscheidet die Bundestagsverwaltung, ob die Parteien das Geld für die zurückliegende Wahlperiode des Bundestags zurückzahlen müssen.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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