Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll abschreckende Wirkung haben. Die Botschaft aus Leipzig ist: Wer sich als reisender Abenteurer in Gefahr begibt, Reisewarnungen ignoriert und leichtsinnig durch die Weltgeschichte tourt, soll nicht auf Kosten des Steuerzahlers wieder aus dem Schlamassel geholt werden.

Das ist im Prinzip richtig, aber im Fall von Reinhilt Weigel aus Ganderkesee falsch. Die junge Frau aus dem Oldenburger Land wurde zum Präzedenzfall für eine Entscheidung, die grundsätzlich wichtig ist. Allerdings hat sich Weigel eben nicht leichtfertig in Gefahr begeben, sie ist – wie sechs andere Europäer – unschuldiges Opfer von Rebellen in Kolumbien geworden.

Die Frau leidet bis heute unter den Folgen der Entführung. Kritiklos kann nicht hingenommen werden, ihr jetzt die für sie unbezahlbare Summe von mehr als 12 000 Euro aufzubürden. Vergleicht man den Betrag mit den 492 Euro, die der Spitzendiplomat Jürgen Chrobog für seine Rettung zahlen musste, so misst das Gericht hier mit zweierlei Maß.

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