Heide/Hoykenkamp - /Wo es herkommt, war schnell ermittelt – doch weshalb Anfang März von einem Hoykenkamper Betriebsgelände Öl in den Randgraben und den Wasserzug G in Heide gelangt ist (die NWZ berichtete), werde nach wie vor geprüft, sagt Gerrit Finke von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Oldenburg.
Nach ersten Erkenntnissen sei eine technische Anlage durch eine Wartungsfirma fehlerhaft betrieben worden. Für kommende Woche rechnet Finke mit einem Bericht des Umweltbeauftragten des Hoykenkamper Betriebes. Für ihn sei zunächst einmal entscheidend, dass die Einleitung des Öls umgehend abgestellt wurde.
Die Ganderkeseer Unabhängigen Wähler (UWG) machen unterdessen Druck. Sie glauben, dass der Vorfall heruntergespielt werden soll und fordern eine Klärung der Hintergründe zur Ölverschmutzung des Randgrabens. Laut Wasserhaushaltsgesetz dürften Betriebe ihre Abwässer nur nach vorheriger Reinigung durch eine Abscheideranlage in die Kanalisation einleiten, argumentiert UWG-Pressesprecherin Sarah Kleesiek.
„Möglicherweise ist der Ölabscheider nicht entleert worden und schlicht übergelaufen“, mutmaßt Kleesiek. Es sei zu prüfen, ob eine Abscheideranlage überhaupt vorhanden und ob sie entsprechend der Abwassermenge ausreichend bemessen sei.
Ferner fragen die UWG, wer für die entstandenen und alle weiteren Kosten aufkomme. „Hier gilt das Verursacherprinzip, und damit ist zu prüfen, ob der Betrieb in Hoykenkamp und nicht der Steuerzahler die Kosten tragen muss“, so UWG-Vorsitzender Dieter Kleesiek.
Der Landkreis hatte dem Unternehmen, von dessen Betriebsgelände das Öl in einen Teich und von dort in den Randgraben gelangt ist, unmittelbar nach dem Vorfall aufgegeben, eine Fachfirma mit der Beseitigung zu beauftragen. „Folglich muss der Betrieb auch die Kosten tragen“, erklärt Gerrit Finke.
