Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht eröffnet das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Das höchste deutsche Gericht wird Anfang März 2016 an drei Tagen über das vom Bundesrat beantragte Parteienverbot verhandeln, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. (AZ: 2 BvB 1/13)
Konkret will der Bundesrat die Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen „Junge Nationaldemokraten“, „Ring Nationaler Frauen“ und der „Kommunalpolitischen Vereinigung“ feststellen lassen. Die Organisationen sollen vollständig aufgelöst und ihr Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden. Das Verbot soll auch die Gründung von Ersatzorganisationen umfassen.
