Berlin - Nach den Plagiatsvorwürfen gegen die Doktorarbeit von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist eine Diskussion über Verjährungsfristen entbrannt. Von der Leyen hatte 1990, also vor 25 Jahren, promoviert. Ihre Arbeit zur Frauenheilkunde wird derzeit von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) auf Verstöße untersucht.

Der Ombudsmann für die deutsche Wissenschaft, Jura-Professor Wolfgang Löwer aus Bonn, sagte am Dienstag, ein Doktortitel solle nach 15 Jahren nicht mehr entzogen werden können. „Eine solche Verjährungsfrist kann aber nur der Gesetzgeber einführen.“ Es sei zwar richtig, dass der Doktortitel zu Beginn der Karriere Vorteile bringe – aber dieser Vorteil schwinde, je länger das Berufsleben andauere. „Durch den Entzug des Doktortitels wird der soziale Geltungsanspruch einer Person zerstört“, gab er zu bedenken.

Dagegen warnte der Juraprofessor der Berliner Humboldt-Universität, Gerhard Dannemann, am Dienstag im ZDF: „Denken Sie nicht an die Politiker, denken Sie an die Wissenschaft.“ Dannemann arbeitet seit Jahren bei der Internetplattform „Vroni-Plag“ mit, deren Nutzer von der Leyen Regelverstöße bei ihrer Doktorarbeit vorwerfen. Dannemann stört vor allem, dass von der Leyen als obere Dienstherrin mehrerer Bundeswehr-Universitäten den Eindruck vermittele, man könne wissenschaftlich so arbeiten.