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Verkleinerung des Bundestags Wie das Wahlrecht künftig aussehen soll

Kerstin Münstermann Büro Berlin
Der Plenarsaal des Bundestages wird umgebaut. Nach der letzten Wahl kamen so viele königsblaue Sitze dazu wie nie.

Der Plenarsaal des Bundestages wird umgebaut. Nach der letzten Wahl kamen so viele königsblaue Sitze dazu wie nie.

Kay Nietfeld/dpa

Berlin - Nun soll es endlich so weit sein: Nach jahrelangen Debatten soll eine Wahlrechtsreform den Bundestag verkleinern. Die Ampel-Parteien haben sich untereinander verständigt – mit der Opposition gab es dagegen keine Einigung.

Der Ampel-Gesetzentwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag behandelt werden soll, sieht folgendermaßen aus: Der Bundestag soll nach der nächsten Wahl 2025 von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete verkleinert werden. Die Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nun wegfallen. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur doppelt so viele Mandate vergeben – also 598 –, sondern 32 mehr. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.

Rekord beim Parlament

2021 war das Parlament auf die Rekordgröße von 736 Abgeordneten angewachsen. Der Grund ist das deutsche Wahlsystem mit seinen zwei Stimmen. Mit der ersten kann man in seinem Wahlkreis – davon gibt es 299 – eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten direkt wählen. Aus den Zweitstimmen berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag insgesamt bekommt. Erringt eine Partei über die Zweitstimme weniger Sitze, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewinnt, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dann wiederum Ausgleichsmandate.

CDU und CSU laufen Sturm gegen das Ampel-Vorhaben, besonders aus München kommt harsche Kritik. CSU-Chef Markus Söder kündigte erbitterten Widerstand gegen die Vorschläge der Ampel-Koalition an. „Bis zur letzten Sekunde“ werde die CSU dagegen vorgehen, sagte er nach einer Sitzung des Parteivorstands in München. Notfalls werde es eine Verfassungsbeschwerde geben.

Die CSU wäre von der Neuregelung besonders stark betroffen. Traditionell gewinnt die CSU fast alle der möglichen Direktmandate in Bayern. Auf Bundesebene erreicht die CSU allerdings nur einstellige Prozentanteile, da sie außerhalb Bayerns im Rest der Bundesrepublik nicht auf dem Stimmzettel steht. Würde allein das bundesweite Zweitstimmen-Ergebnis für die Bemessung der Zahl der Mandate herangezogen, würde einigen CSU-Parlamentariern der Weg ins Parlament versperrt. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei nennt die geplante Reform „verfassungsrechtlich problematisch“.

Sein Amtskollege Jan Korte von der Linksfraktion wirft SPD, Grünen und FDP sogar ein „schäbiges“ Vorgehen gegen politische Gegner vor. „Dieser Vorschlag zielt einzig gegen die linke Opposition, die man versucht, mittels des Wahlrechts politisch plattzumachen.“ Die Linke hat mit einem anderen Punkt des Reformplans ein Problem – der für sie sogar eine existenzielle Bedeutung hat. Die Ampel will die sogenannte Grundmandatsklausel streichen, ohne die die Linke schon heute nicht im Bundestag wäre. Diese Klausel sorgt dafür, dass auch Parteien ins Parlament einziehen können, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Letzteres schaffte die Linke 2021 und zog mit 39 Abgeordneten ins Parlament ein, obwohl sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte.

Gang nach Karlsruhe?

Gut möglich, dass die Wahlrechtsreform am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Zu einer möglichen Klage in Karlsruhe haben sich Linke und Union aber noch nicht geäußert.

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