Landrat Carsten Harings (...) verurteilte den Terroranschlag von Paris und die aktuellen ausländerfeindlichen Bewegungen in Deutschland als „abscheulich“ und mahnte zur Solidarität beim Umgang mit Flüchtlingen: „Es ist unsere verdammte Pflicht, den Flüchtlingen zu helfen.“ Dem Herrn Landrat ist beizupflichten, was Flüchtlinge betrifft, das besagt schon unser Grundgesetz. Aber diejenigen, welche nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen außer Landes gebracht werden. Denn hier handelt es sich um Zuwanderer.
Infolge eines fehlenden qualifizierten Einwanderungsgesetzes ist die Ausweisung (...) problematisch. Wo sich der Herr Harings zurückhalten sollte und muss, ist die Abqualifizierung von Bürgerbewegungen, welche er ohne Kenntnis der einzelnen Teilnehmer als „abscheulich“ bezeichnet. Nicht nur, dass er gegen seine Neutralitätspflicht verstößt, sondern auch noch den schwelenden Konflikt weiter anheizt. Dieses Verhalten ist auf Grund seiner erst kurzen Amtszeit eventuell verständlich, jedoch nicht entschuldbar.
