Ammerland/Hannover - Monika Ortmann aus Petersfehn im Ammerland ist verärgert: Ihr Hausarzt, der früher auch Kassenpatienten betreut hat, behandelt seit einigen Jahren ausschließlich Privatpatienten und hat bisher noch keinen Impfstoff bekommen. „Ich gehöre in die zweite Priorisierungsgruppe und möchte mich von meinem Hausarzt impfen lassen“, sagt die pensionierte Professorin. Sie empfindet die bisherige Verteilung des Impfstoffs als „massive Benachteiligung bestimmter Patientengruppen“, vermutet „Machtspielchen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), die für die Verteilung des Impfstoffs mit zuständig ist.
Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass „Privatversicherte, die in einer der seltenen ärztlichen Privatpraxen (ohne gleichzeitige kassenärztliche Versorgung) betreut werden, derzeit leider noch nicht geimpft werden können“. Hintergrund seien jedoch keine Machtspielchen, sondern die gesetzlichen Vorgaben. In der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. März ist festgelegt, dass neben mobilen Teams sowie Impfzentren nur „Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen“ Impfungen vornehmen.
Änderung der Verordnung
Ab Juni sollen durch eine Änderung der Verordnung auch Privatärzte impfen können. Haffke betont, dass sich Privatpatienten bei einem Anspruch bereits vorher in Impfzentren, von mobilen Teams oder bei Kassenärzten impfen lassen konnten und können.
Dr. Christoph Gepp, Zweiter Vorsitzender des Privatärztlichen Bundesverbands (PBV), beschreibt, wie es zu der zunächst unglücklichen Situation kam: „Die Privatärzte waren zunächst für die Impfungen mit vorgesehen. Das Problem war jedoch, dass es keine zentrale Erfassung der Privatärzte gibt und es große Angst gab, dass nicht berechtigte Impfstoff bestellen. Das verstehe ich auch“, sagt Gepp. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Robert Koch-Institut (RKI) dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen wurde anschließend ein Konzept erstellt, über eine Homepage können sich die Privatärzte anmelden und ab 31. Mai Impfstoff bestellen.
Lösung gefunden
Für Gepp und den PBV eine zufriedenstellende Lösung: „Das Problem hätte man vorher sicherlich feststellen können, andererseits ist eine Pandemie nur einmal und dies ist zu spät aufgefallen. Zu Beginn hatten wir auch Machtspielchen vermutet und es wurden zwei Prozesse begonnen“, berichtet der Arzt aus Darmstadt. Das Bundesgesundheitsministerium sei jedoch kooperativ gewesen, wodurch es zur Einigung kam.
Doch was, wenn nun die Priorisierung ab 7. Juni aufgehoben wird? Steht dann überhaupt genügend Impfstoff, auch für Privatärzte, zu Verfügung? „Die Quoten für die Impfstoffverteilung sind für alle Ärzte gleich“, sagt Gepp.
Die KVN ist nicht allein für die Impfstoffverteilung zuständig, erklärt Haffke: „Der Bund stellt den Ländern ein gewisses Impfstoffkontingent pro Woche zur Verfügung. Dieses Kontingent wird über den pharmazeutischen Großhandel an die einzelnen Apotheken geliefert. Bei den Partnerapotheken bestellen die Praxen ihre Impfstoffe, die dann von den Apotheken an die Praxen geliefert werden. Da die Impfstoffmenge nach wie vor begrenzt ist, hängt die tatsächliche Liefermenge pro Arzt für Erstimpfungen von der Anzahl der bestellenden Ärzte und der Bestellmenge insgesamt ab. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellmenge nicht begrenzt ist. Mit anderen Worten: Die Impfstoffmenge wird aufgrund der Höchstliefermengen ggf. für die einzelne Arztpraxis budgetiert.“
