Terri Schiavo ist tot. Gestorben in den Armen ihres Mannes, der diesen Tag herbeiprozessiert hat. Verhungert, verdurstet, 13 Tage nach Entfernung einer Magensonde, die der Wachkomapatientin ein Überleben sicherte, das sie so nicht gewollt hätte. Sagt ihr Mann.
Terris „Fall“ bleibt lebendig.
Nicht nur im Land der unbegrenzten Möglichkeiten: Glühende Verfechter und erbitterte Gegner der Sterbehilfe, die manche als Mord geißeln, stehen sich nach dem quasi öffentlichen Sterben der 41-Jährigen kaum versöhnlicher gegenüber als zuvor. Auch in Deutschland hat das dramatische Ringen um Leben oder Tod Schiavos eine Diskussion darüber entfacht, wie mit dem letzten Willen Schwerstkranker umzugehen ist.
Hier zu Lande tut man gut daran, das heikle Thema mit gebotener Sensibilität anzugehen. Das hollywood-reife Gebaren im Fall Schiavo sollte Mahnung genug sein. Und Verpflichtung, dem segensreichen Mittel der „Patientenverfügung“ endlich eine sichere Rechtsgrundlage zu geben.
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