Oldenburg - Die Bewohner der Wagenburg sind mit Unterstützung von Linksautonomen am Freitagabend in einem Demonstrationszug um die Innenstadt gezogen, um gegen die Räumungsklage der Stadt zu demonstrieren. Wie berichtet, soll das alternative Wohnprojekt nach 20 Jahren den von der Stadt gepachteten Platz am Stau verlassen, weil dort Wohnungen gebaut werden sollen.
Nach Angaben der Polizei kam es bei der Demonstration mit etwa 160 Personen und neun Fahrzeugen zu Verkehrsbehinderungen und Rangeleien. Die Beamten hinderten die zum Teil sehr aggressiven Demonstranten daran, mit ihren Bau- und Wohnwagen in die belebte Fußgängerzone zu fahren. Ein Polizist wurde dabei in die Hand gebissen.
Am Morgen hatte die Wagenburg ihren Kampf gegen die von der Stadt angestrengte Räumungsklage vor das Landgericht getragen. Dabei tauschten die Anwälte der Stadt und des Wagenplatz-Vereins ihre Argumente vor Richter Dr. Dirk Rahe aus – mehr aber auch nicht. „Eine gütliche Einigung ist gescheitert, einen Mediator hat die Stadt auch abgelehnt“, konstatierte Rahe. Er will am nächsten Freitag eine Entscheidung verkünden, sagte aber auch dies: „Die juristische Bewertung kann den politischen Prozess nicht ersetzen. Dafür ist das hier der falsche Rahmen.“
Fläche gefordert
Mareike Kaempfe, Anwältin des „Vereins zur Förderung des selbstbestimmten Lebens“ – das ist der Vertragspartner der Stadt für den Pachtvertrag des Wagenplatzes – zweifelte die Wirksamkeit der Kündigung an. Die war dem Verein im November 2012 zugestellt worden – mit der Maßgabe, den Platz im Sanierungsgebiet Stadthafen bis Ende Februar 2013 zu räumen. Die juristisch fein gehäkelte Begründung, die Stadt hätte wegen der sich stets selbsttätig verlängernden Kettenverträge mit der Wagenburg nur eine Sonder-, aber keine ordentliche Kündigung aussprechen dürfen, ergibt auf den zweiten Blick Sinn: „Bei einer Sonderkündigung wegen Eigenbedarfs wäre die Stadt vertraglich gezwungen, eine vergleichbare Fläche zur Verfügung zu stellen“, sagte Kaempfe. Und vergleichbar bedeute eben auch, dass die künftige Fläche für die Wagenburg bereits erschlossen sein müsste. Der Hintergrund: Die Stadt verlangt für die Fläche auf dem Fliegerhorst einen Erschließungsbeitrag in Höhe von 150 000 Euro – für den Verein inakzeptabel, ebenso wie etwa die im Pachtvertrags-Entwurf aufgeführten Meldeauflagen und Bewohner-Beschränkungen. „Wir fordern die Stadt auf, wieder in Verhandlungen über den Pachtvertrag einzusteigen“, sagte Kaempfe.
Die Stadtverwaltung aber hatte die von der Wagenburg abgelehnten Vertragsinhalte Fläche und Pacht als nicht verhandelbar erklärt und die Verhandlungen beendet. Man habe inzwischen genügend Ersatzflächen angeboten, sagte Rechtsanwalt Andreas Genze, der vor dem Landgericht die Stadt vertrat. Die gewählte ordentliche Kündigung sei ebenso anwendbar wie die Sonderkündigung. Sonst sei man „auf Gedeih und Verderb an die Wagenburg gebunden“. Man werde die Entscheidung des Gerichts abwarten. Klar sei aber: „Wenn unserer Klage stattgegeben wird, muss die Wagenburg räumen“, sagte er.
Weitere Schritte möglich
Rechtsanwältin Kaempfe kündigte hingegen an, in weiteren Instanzen gegen die Räumungsklage vorzugehen. Zuvor hatte sie versucht, das Gericht für nicht zuständig zu erklären. Ihr Argument, dass es sich bei der Vertragsbeziehung zwischen Stadt und Wagenburg um mietrechtliche Bindungen handle, stieß bei Richter Dirk Rahe aber erkennbar nicht auf Zustimmung. Für ein mietrechtliches Verhältnis fehle eine unverzichtbare Grundlage – Gebäude. Es gehe um Pacht nicht um Miete. Daher sei nicht das Amtsgericht zuständig.
Die Bewohner der Wagenburg fürchten, dass soziale und kulturelle Strukturen, die sich über 20 Jahre entwickelt hätten, durch die Räumung zerschlagen werden. „Es handelt sich bei der Wagenburg nicht nur um Wohnen, sondern um einen Möglichkeitsraum in dieser Stadt“, sagte Bewohner Jörn.
