Landkreis - Noch bis Mitte Januar können Eigentümer von Wallhecken Fördermittel zur Pflege der prägenden Landschaftsbestandteile stellen. Betreut wird das Wallheckenprogramm des Landes und der Europäischen Union von der Oldenburgische Landschaft. Sie stellt das Wallhecken-Programm in den Landkreisen vor und berät die Landwirte bei der Antragstellung.
Im Landkreis Oldenburg wird das Wallheckenprogramm bislang nur wenig in Anspruch genommen. Wie Bernhard Bruns vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf Nachfrage der NWZ mitteilt, liegt aus dem Landkreis Oldenburg zurzeit nur ein Antrag für 2013/2014 und einer für 2014/2015 vor. Insgesamt, so Bruns, gibt es im Landkreis 990 Kilometer Wallhecken. Aber nicht alle seien förderfähig.
Wallhecken sind nach Darstellung der Oldenburgischen Landschaft prägende Bestandteile der Geestlandschaft. Sie erfüllten wichtige ökologische Funktionen. Damit der aktuell vorhandene Bestand an Wallhecken ökologisch aufgewertet werden kann und das historisch gewachsene Landschaftsbild erhalten bleibt, können sich Wallheckenbewirtschafter seit 2013 die Schnitt- und Sanierungsarbeiten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Vechta bezuschussen lassen.
Dafür stehen öffentliche Gelder aktuell in Höhe von 12,50 Euro pro laufenden Meter gepflegter Wallhecke zur Verfügung. Die Fördermittel stammen je zur Hälfte aus Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union.
Da das Budget des Wallhecken-Förderprogramms noch nicht ausgeschöpft ist, können auch im Landkreis Oldenburg weitere Anträge auf Zuschüsse zur Wallheckenpflege gestellt werden.
Für die laufende Förderperiode 2014/2015 können bis 15. Januar 2015 Anträge beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg) eingereicht werden. Nach der Antragstellung wird der Zustand der beantragten Wallhecke erfasst.
Die Mindestlänge einer Wallhecke, für die Mittel beantragt werden, beträgt 200 Meter. Weil die halbseitige Wallheckenpflege nicht förderfähig ist, sind gemeinsame Anträge von Nachbarn erwünscht.
