WANGEROOGE - Im Frühjahr sah es noch so aus, als sei die Betreuung von Kleinkindern im Wangerooger Kindergarten an der Jadestraße Zukunftsmusik. Doch dann ging es plötzlich ganz schnell: Seit Mitte August werden im Kindergarten in einer altersübergreifenden Gruppe sieben Kinder ab eineinhalb Jahren betreut.
„Der Bedarf war abzusehen“, sagt Kindergartenleiter Benjamin Vincent. So wird zurzeit überlegt, ob noch ein achtes Kind aufgenommen wird. Dass es auf Wangerooge mit der Einrichtung einer altersübergreifenden Gruppe so schnell ging, liegt u. a. an den rückläufigen Kinderzahlen: 18 Kinder hatten zu den Sommerferien den Kindergarten verlassen. „Wir hätten womöglich Mitarbeiterinnen freisetzen müssen, weil wir die Gruppen nicht voll bekommen“, sagt Thomas Commichau, stv. Vorsitzender des ev. Gemeindekirchenrats. Die ev. Kirche ist Trägerin des Kindergartens.
Durch die Aufnahme der Kleinkinder sind die Arbeitsplätze jetzt sicher. „Wir sind froh, dass wir diesen Schritt getan haben“, sagt Commichau. Und auch Vincent ist überzeugt davon, dass der eingeschlagene Weg richtig ist: „Es ist ein tolles Angebot für die Eltern und es kommt den Inselkindern zugute“, sagt er.
Die Kosten, sowohl für notwendige Umbaumaßnahmen zur Aufnahme der Kleinen als auch für die Bereitstellung der Krippenplätze, hat zunächst die Gemeinde Wangerooge vorgestreckt, fordert sie aber nun vom Landkreis Friesland als Träger der Kinder- und Jugendhilfe zurück.
Allerdings sehen die Richtlinien beim Kreis eine Förderung von Investitions- und Betriebskosten bisher nur für neu geschaffene Betreuungsplätze in eigenständigen Krippengruppen vor. „Mir wurde aber zugesichert, dass auch für unseren Sonderfall einer altersübergreifenden Gruppe ein Zuschuss von 1800 Euro pro Kind gewährt wird“, sagte Bürgermeister Holger Kohls am Dienstag in der Ratssitzung.
Dennoch wollte der Rat der Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Landkreis Friesland nicht uneingeschränkt zustimmen. Stattdessen fordert der Rat zusätzlich, dass auch die Förderung von Krippenplätzen in altersübergreifenden Gruppen festgeschrieben wird und dass sich der Kreis auch an den Kosten von Ganztagsbetreuung und Hortplätzen beteiligt.
Sollten sich Bund und Land an den Betriebskosten für Betreuungsangebote beteiligen, dann sollen diese Zuwendungen zeitnah und kostendeckend an die Kommune weitergeleitet werden.
