„Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“ Das wurde höchstrichterlich durch ein Grundsatzurteil in Leipzig für das Wangerland entschieden. Sperrzäune am Strand müssen entfernt werden. Grundlage des Urteils war § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach das Betreten der freien Landschaft allen gestattet ist.
Und bei uns in Wildeshausen? Grundstücksbesitzer wollen den öffentlichen Weg hinter ihren Gärten nicht länger dulden? Wer hat hier etwas zu dulden, was spätestens nach diesem Grundsatzurteil endgültig auch für Wildeshausen klar sein dürfte? Warum seitens der Politik dieser Tanz um das goldene Kalb „Kante-Anlieger“? Offiziell war und ist das Anlegen eines Weges angedacht.
Überhaupt: Sollte das Anliegerbegehren dort für ganz Wildeshausen Schule machen, dann kämen als nächstes zum Beispiel die Bürger hinter der Goethestraße mit vergleichbarem Wunsch daher, oder jene hinter der Bertha-von-Suttner-Straße oder der Christine-Teusch-Straße, wo ein vergleichbarer Padweg oberhalb der Kuhtrade direkt an den Gärten entlang läuft.
Wer war zuerst da an der Abbruchkante? Der öffentliche Weg für alle oder einige (ganz) wenige Grundstücksbesitzer, die ihre Ratsklientel als mächtigen Schutzpatron sehen und sogar den Verwaltungsausschuss quasi als kommunales Darknet missbrauchen wollten, um auf krummen Touren sich diese öffentliche Fläche unter den Nagel zu reißen.
Sollte Wildeshausen trotz des Grundsatzurteils den Ausschluss seiner Bürger von besagter Stelle weiter zielstrebig betreiben, so wird es sich bald als nicht lernfähige Kommune überregionalem Spott aussetzen. Ein „Sperrzaun durch Bepflanzung“ gegen eigene Bürger – das wäre wirklich ein Alleinstellungsmerkmal für Wildeshausen. Danke!
