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Vorstoß des SPD-Chefs Was der EU-Mindestlohn für Deutschland bedeutet

Gregor Mayntz Büro Berlin
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Wird er noch einmal erhöht, wenn Deutschland die neue EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzt?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Wird er noch einmal erhöht, wenn Deutschland die neue EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzt?

Jan Woitas (dpa)

Brüssel/Berlin - Mit Enttäuschung und Empörung haben die Gewerkschaften die geringen Erhöhungen des Mindestlohnes um zwei Mal 41 Cent quittiert. SPD-Chef Lars Klingbeil drängte daraufhin darauf, die EU-Richtlinie zum Mindestlohn im nächsten Jahr in deutsches Recht umzusetzen. Dann könne „auch der Mindestlohn noch einmal ansteigen“. Stimmt das? Die wichtigsten Aspekte des EU-Mindestlohns.

Wann kommt der EU-Mindestlohn ?

Es ist gut, dass die SPD die EU-Richtlinie zum Mindestlohn im nächsten Jahr umsetzen will. Denn das muss Deutschland auch. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den EU-Rechtsakt bis 15. November nächsten Jahres in nationales Recht zu bringen.

Gilt dann EU-weit eine Lohnuntergrenze ?

Nein. Die Richtlinie bindet nur die Mitgliedstaaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Das sind 21 von 27. Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern verzichten darauf.

Werden die Mindestlöhne in der EU wenigstens angeglichen ?

Es gibt eine Bewegung in diese Richtung. Im vergangenen Jahr reichte der monatliche Mindestlohn laut EU-Statistikbehörde von 332 Euro in Bulgarien bis 2257 Euro in Luxemburg. Auch Irland (1775), die Niederlande (1725) und Belgien (1658) lagen über dem deutschen Mindestlohn von 1621 Euro. Die auf niedrigem Level angesiedelten osteuropäischen Staaten haben ihre Mindestlöhne zuletzt um 13 bis 22 Prozent erhöht, während Deutschland im vergangenen Jahr zunächst nur um drei Prozent zulegte, bevor der große Corona-Schritt von 10,45 auf zwölf Euro kam. Der höchste Mindestlohn in der EU war sieben Mal höher als der niedrigste. In Kaufkraft betrug der Unterschied nur noch drei Mal so viel.

Schreibt die EU für Deutschland mehr vor als beschlossen ?

Die Mindestlohnkommission entschied sich dafür, den Mindestlohn im nächsten Jahr auf 12,41 und im übernächsten auf 12,82 Euro anzuheben. Damit bleibe Deutschland unter der EU-Mindestlohnrichtlinie von 13,53 Euro, kritisierte DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Auf Nachfrage erläuterte der DGB, dieser Betrag beruhe auf eigenen Berechnung und beziehe sich auf den „von der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgeschriebenen Richtwert von 60 Prozent des Medianeinkommens bei Vollzeitbeschäftigung“. Ein Medianeinkommen ist jene mittlere Einkommensgröße, von der aus die Anzahl der niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der höheren. Tatsächlich steht die 60-Prozent-Regel in Artikel 5, Absatz 4 der Richtlinie. Jedoch als „Kann“-Bestimmung, nicht als Vorschrift. Die Mitgliedstaaten können diesen Wert heranziehen, sie können sich aber auch an anderen Bezugsgrößen orientieren, etwa an (nicht näher bestimmten) Referenzwerten, „die auf nationaler Ebene verwendet werden“.

Welche grundsätzlichen Vorgaben macht die EU ?

Die Richtlinie nennt vier Orientierungsgrößen: die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten, das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktionsniveaus und -entwicklungen. Die Vorgaben sind deshalb so offen gehalten, weil laut EU-Verträgen die Arbeits- und Sozialpolitik ganz überwiegend nicht auf EU-Ebene reglementiert werden kann. Deshalb gibt die EU auch nur vor, „Verfahren zur Festsetzung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne“ zu entwickeln – nicht die konkrete Höhe der Mindestlöhne selbst.

Nimmt die Richtlinie auch das Umfeld von Mindestlöhnen in den Blick ?

Ja, nach zähem Ringen zwischen den EU-Institutionen kam auch ein besonderer Richtwert in die EU-Gesetzgebung, wonach mindestens 80 Prozent der Arbeitsverhältnisse tarifvertraglich abgedeckt sein sollen. Liegt der Anteil in einem EU-Mitgliedsland unterhalb dieser Schwelle, ist es verpflichtet, einen Rahmen zu schaffen, damit dieser Anteil von Arbeitnehmern von Tarifverhandlungen erfasst wird, und außerdem einen Aktionsplan zu erstellen, der einen klaren Zeitplan und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung enthält. „Wenn wir über höhere Tarifbindung reden, werden wir an neuen Regeln zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nicht vorbeikommen“, erläutert der CDU-Europa-Abgeordnete Dennis Radtke, der Chefunterhändler der Mindestlohn-Richtlinie. Das sei „elementar“ für die Umsetzung in Deutschland. Das Mindestlohngesetz müsse zudem mit Blick auf die Arbeit der Mindestlohnkommission „dringend überprüft werden“.

Gibt es weitere Auswirkungen ?

Auch die sieht die EU-Richtlinie für öffentliche Aufträge vor. Der Staat muss danach dafür sorgen, dass „Wirtschaftsteilnehmer und ihre Unterauftragnehmer“ nur dann bei staatlichen Aufträgen und Verträgen zum Zuge kommen, wenn sie die Vorgaben bei den Löhnen, beim Vereinigungsrecht und beim „Recht auf Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung“ einhalten. Der entsprechende Gesetzentwurf der Ampel ist auf dem Weg.

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