Washington - William Barr ist nicht nur Justizminister der Vereinigten Staaten. Er ist auch praktizierender Katholik. In einem Fragebogen anlässlich seiner Bestätigungsanhörung vor dem Senat gab der 69-Jährige etwa Auskunft über seine Mitgliedschaft in der einflussreichen katholischen Laienorganisation der Kolumbusritter.
Nun gerät Donald Trumps Minister in Konflikt mit der Haltung seiner Kirche in Sachen Todesstrafe. Papst Franziskus hatte im August 2018 den katholischen Katechismus dahingehend geändert, dass die Todesstrafe „unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“. Die Kirche setze sich daher „mit Entschiedenheit“ für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. Zuvor hatte es geheißen, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.
In den USA zählt es zu den politischen Kernanliegen vieler Bischöfe, ein Ende dieser Form der Bestrafung zu fordern. Entsprechend deutlich fielen die Reaktionen auf die Ankündigung Barrs von vergangener Woche aus, auf Bundesebene erstmals seit 15 Jahren wieder Hinrichtungen bei zum Tode verurteilten Straftätern vorzunehmen. Er sei „zutiefst besorgt“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für soziale Gerechtigkeit der US-Bischofskonferenz, Frank Dewane. Gottes Liebe sei größer als der Tod, so der Geistliche.
„Ein schwerer Schaden für das Gemeinwohl“, twitterte Chicagos Kardinal Blase Cupich unmittelbar nach Barrs Ankündigung. Die US-Bischöfe hatten ihre Position bereits 2005 in der Erklärung „A Culture of Life and the Penalty of Death“ formuliert. Darin heißt es, dass Bestrafung niemals eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft als Ziel ausschließen dürfe.
Für die wegen ihres entschiedenen Kampfs gegen die Todesstrafe bekannt gewordene Ordensschwester Helen Prejean ist der Schritt Barrs schlicht „entmutigend“. Aus ihrer Sicht sind staatlich angeordnete Hinrichtungen Teil der „schrecklichen Geschichte des Rassismus“. Diese sei gespickt von Fehlurteilen, die viele Menschen in die Todeszellen gebracht hätten.
Eine Hinrichtung nach Bundesrecht gab es zuletzt 2003. Damals traf es den Straftäter Louis Jones, per Giftspritze. Er hatte 1995 eine junge US-Soldatin vergewaltigt und mit einem Reifenheber erschlagen. Derzeit sitzen 62 Häftlinge in den Todestrakten der Bundesgefängnisse.
