Ramsloh - Der Ausschuss für Planung, Bau und Umwelt hat am Mittwochabend in Ramsloh einstimmig zwei Satzungsbeschlüsse auf den Weg gebracht. Der eine betrifft den Bebauungsplan in Ramsloh (Hollen), der andere den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramsloh“.

Die Sitzung war allerdings eine reine CDU-Veranstaltung. Weder SPD noch UWG nahmen teil. Von der CDU waren sechs von sieben Mitgliedern anwesend. Wie SPD-Fraktionsvorsitzender Karl-Peter Schramm auf Nachfrage mitteilte, sei Ausschussmitglied Henning Stoffers beruflich verhindert gewesen. Er selber sowie Anne-Cathrin Schramm und Hermann Plaggenborg als Vertreter seien nicht im Saterland bzw. verhindert gewesen. Hanswilhelm Kreuzkam, der für die UWG im Ausschuss sitzt, teilte auf Nachfrage mit, dass er bis Donnerstag noch in der Reha gewesen sei.

Nichtsdestotrotz war man mit sechs anwesenden von insgesamt neun Ausschussmitliedern beschlussfähig.

Beim Bebauungsplan Ramsloh (Hollen) soll – wie berichtet – ein nicht mehr genutzter Spielplatz an der Barmer Straße aufgehoben werden. An gleicher Stelle soll dann ein Wohnbaugrundstück entstehen. Zwei Spielplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe. Wie Erster Gemeinderat Wilhelm Hellmann mitteilte, habe es keine Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie keine aus der Nachbarschaft gegeben.

Beim Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ramsloh“ geht es – wie berichtet – darum, einen im Plan festgesetzten Grünstreifen nördlich des Waldweges, der jedoch nie realisiert worden ist, aufzuheben, um so eine bessere Erreichbarkeit der Grundstücke zu realisieren. Hier habe der Landkreis, so Hellmann, angeregt, eine Linksabbiegerspur einzurichten, dabei allerdings nicht bedacht, dass die Umstufung der Straße zur Gemeindestraße derzeit laufe. Einwände habe es nicht gegeben.

Zudem wurde einstimmig dafür gestimmt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in Scharrel (Ortsdurchfahrt/Holtesch – von der Genehmigung ausgenommener Teilbereich) aufzustellen. Hier möchte ein Grundstückseigentümer ein Einfamilienhaus im mediterranen Stil bauen.

Für den Bereich, in dem sich das Grundstück befindet, gelten jedoch gestalterische Vorgaben zur Dachgestaltung und Farbwahl. Wie Hellmann sagte, könnten auch noch zwei weitere freie Grundstücke in dem Bereich davon später profitieren, wenn der Bebauungsplan aufgestellt wird. Das gelte auch für die bereits bebauten Grundstücke in dem Bereich, zum Beispiel bei einem Umbau des Hauses.

„Ich finde es völlig richtig, die Festsetzungen aufzuheben“, sagte Wilfried Pörschke. „Es war immer meine Meinung, von altbackenen Haltungen runter zu kommen und Freiheiten zuzulassen“, sagte auch Gerd Dumstorff. Eine freiere Gestaltung könne er nur unterstützen, meinte auch Jens Immer.