Harpstedt - Der Streit um das Gülle-Schlempe-Gemisch in den Kellern der ehemaligen Kartoffelschnapsbrennerei an der Dünsener Straße in Harpstedt scheint in absehbarer Zeit kein Ende zu finden. Der Landkreis Oldenburg hat dem Eigentümer des Geländes, der Gülle-Bank Weser Ems, erneut eine Frist für die Entfernung der Gülle gesetzt.

Rätselraten um alte Brennerei: Gülle, Gefahren und Senioren

„Die Rechtsmittelfrist läuft bis Anfang August“, teilte Dieter Hahn, Leiter des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft beim Landkreis, auf Nachfrage der NWZ mit. Bis dahin hat die Gülle-Bank die Möglichkeit, formalrechtlich Widerspruch gegen die Entfernung der Gülle einzulegen. Tut sie dies nicht, muss das Gemisch bis zum 1. September entsorgt werden.

Edelhard Brinkmann von der Gülle-Bank Weser Ems wollte sich nicht dazu äußern, ob gegen die Forderung des Landkreises ein fristgerechter Widerspruch eingereicht wird. Er verwies darauf, dass die Gülle-Bank mittlerweile „drei Anwälte“ mit der Sache betraut habe, die das weitere Vorgehen in der Angelegenheit prüfen würden. Seiner Aussage zufolge lagere die Gülle in den Kellern der ehemaligen Brennerei „bombensicher“. Und weiter: „Selbst der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband hat uns versichert, dass die Lagerung der Gülle nicht bedenklich sei.“ Die Forderung seitens des Landkreises sei laut Brinkmann Schikane: „Seit die Gülle-Bank als neuer Eigentümer das Gelände besitzt, wird eine Entfernung gefordert. Vorher hat die Gülle niemanden gestört. Mittlerweile geht es einfach ums Prinzip.“

Auch über die Möglichkeiten, die Gülle abzufahren, sind sich Landkreis und Gülle-Bank nicht einig. Während das Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft angibt, vor Monaten im Gespräch mit der Delmenhorst-Harpstedter-Eisenbahn (DHE) erreicht zu haben, dass das Gemisch mit angekündigten Fahrten über die Gleise der DHE abtransportiert werden könne, kritisierte Brinkmann die aus seiner Sicht mangelhafte Kompromissbereitschaft: „Die DHE hat mit uns überhaupt nicht kommuniziert.“

Wird ein Widerspruch eingereicht, kann sich die Ausein­andersetzung weiter in die Länge ziehen. „Dies kann so weit führen, dass der Landkreis Klage einreichen muss“, so Hahn.