Oldenburg - Ob sich diskriminierende Zwischenfälle an Oldenburger Diskotheken-Türen im vergangenen Jahr vermehrt haben, ist ungewiss. Klar aber ist, dass es sie gibt. Immer und immer wieder. Vor dem Hintergrund beständig steigender Flüchtlingszahlen gilt das als durchaus besorgniserregend. Die Interkulturelle Arbeitsstelle (Ibis) und auch die Stadt betonen nachdrücklich, dass ein verwehrter Einlass oder rassistische Beleidigungen eben nicht selbstverständlich hingenommen werden. Die Verwaltung habe „großes Interesse“ daran, so deren Sprecher Reinhard Schenke, dass solche Fälle gemeldet werden.
Ein zehn Monate zurückliegender Diskriminierungsfall in einem Oldenburger Pub (NWZ berichtete) hat den Ausschuss für Integration am Dienstag intensiv beschäftigt – Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) wie auch Polizei und Stadt diskutierten da eifrig mit und suchten nach Handlungsmaximen gegen Rassismus.
Von einem längst überholten Einzelfall kann da in Oldenburg aber keine Rede sein. Mehrere NWZ-Leser haben in den vergangenen Wochen von Diskriminierung in der Wallstraße und vor einem Club im Zentrum berichtet – nicht zum ersten Mal.
Constanze Schnepf von der Antidiskriminierungsstelle Ibis kennt viele Vorfälle wie diese. Vor allem dunkelhäutige Männer sammelten diese Erfahrungen gehäuft; sie würden an Discothekeneingängen abgewiesen – während zeitgleich anderen Besuchern Zutritt gewährt würde. „Die meisten von ihnen haben schon resigniert“, sagt sie.
Dass Freizeit und Vergnügen so negativ besetzt würden, könne nicht sein – ebenso wenig wie „rassistische Nischen“ in dieser Stadt (Jonas Höpken, Linke). Das sehen auch die Behörden und Institutionen so. Gleichwohl, so Holger Kruse (Vorsitzender Dehoga Stadtverband), sei es schwierig, diesen Erfahrungen direkt etwas entgegen zu setzen. Oft genug stehe Aussage gegen Aussage.
In Oldenburg, so wurde im Ausschuss angeregt, könnten Türsteher zertifiziert und Betreiber so in die Pflicht genommen werden. Aber mit welcher Aussicht auf Erfolg? Ein „Siegel gegen Diskriminierung“ hatte die Stadt Hannover im vergangenen Jahr eingeführt. „Ein Flop“, wurde schnell kritisiert. Denn ein Gütesiegel, dessen Berechtigung die Stadt nicht überprüfe, führe nicht weit genug. Indes: An der Selbstverpflichtung im Rahmen einer Anti-Diskriminierungsaktion der Ibis vor einigen Jahren hatten sich nur wenige Disco-Betreiber beteiligt. „Und mit denen gab es ohnehin nie Probleme“, so Schnepf.
Entsprechende Ermahnungen seien im hiesigen Gewerbe bereits ausgesprochen worden, bestätigt Ralph Wilken, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes. Mehr war rechtlich nicht möglich.
Bis jetzt. Eine Änderung im Gaststättengesetz des Landes soll noch in diesem Jahr Betreiber von Diskotheken, die Personen wegen ihrer ethnischen Herkunft den Einlass verwehren, mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro und der Gewerbeuntersagung empfindlich treffen.
