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Herbst Wie man bunte Blätter beseitigt

Julia Zube

Hude - Der Herbst ist da und mit ihm das Laub. Gelbgold und rot leuchtet es in der Oktobersonne an Kastanien, Eichen und Buchen in der Gemeinde Hude. Für Tiere bietet es Schutz, für die Kinder ist es eine willkommene Abwechslung: Bunte Blätter pressen und in Laubhaufen toben, das kann man nur im Herbst.

Pflichten für Anwohner

Doch so viel Laub bringt nicht nur Freude, sondern auch Verpflichtungen mit sich. „Wenn Grundstücke von Bewohnern in Hude an einen Geh- oder Radweg grenzen, ist es die Pflicht der Anwohner, diese Wege rutschfrei zu halten“, so Fokko Heyn, zuständig für Soziales und Ordnung in der Gemeinde.

„Nasse Blätter stellen eine Gefahr dar für Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Radfahrer. Die Anlieger müssen das Laub wegräumen und sammeln, beispielsweise in blauen Säcken“, so Fokko Heyn weiter.

Und was geschieht dann mit dem Laub? „Anfang Dezember findet eine Laubsammelaktion in der Gemeinden statt. Dann werden Container an unterschiedlichen Stellen aufgestellt“, so der Sachbearbeiter.

Auf keinen Fall sollte man das Laub verbrennen. „Es gibt eine neue Verordnung vom Amt für Abfallwirtschaft. Diese wurde ziemlich verschärft, was das Verbrennen von bestimmten Materialien betrifft“, erklärt Fokko Heyn.

Verbrennen verboten

Nur noch wenige Dinge, wie das Schilf von alten Reetdächern dürfe mit entsprechender Erlaubnis vom Amt für Abfallwirtschaft auf freiem Feld verbrannt werden. Für Laub gelte das nicht.

Doch wie beseitigt man das Laub am besten? Herkömmlich mit Besen, Rechen und Harke oder doch mit maschineller Unterstützung und einem Laubbläser?

Heike Guschmann aus Hude bevorzugt die Laubbläser-Variante. Seit mehreren Jahren befreit sie bereits ihren Hof und Garten vom Laub mithilfe von zwei Geräten. Langlebig seien diese aber nicht. „Ich glaube, dass es jetzt schon der Vierte, den wir uns angeschafft haben“, erzählt die Huderin. „Aber dies sind, denke ich mal auch nicht die hochwertigsten Geräte. So einen Laubbläser gibt es ja bereits ab 40 Euro aufwärts.“

Freunde dieser Laubbeseitigungsmethode sollten allerdings die üblichen Ruhezeiten beachten, die für die Benutzung Maschinen und Geräten in der Gemeinde gelten.

„Laut Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung darf man Laubbläser hier in Hude werktags in der Zeit 8 bis 20 Uhr benutzen“, so Sachbearbeiter Fokko Heyn. „Ausgenommen ist die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr sowie Sonn-und Feiertage.“ Bei Verstößen drohe Laubbläser-Benutzern ein Bußgeld. „Hier gilt aber durchaus die Verhältnismäßigkeit, sodass wir bei erstmaligen Verstößen erst einmal eine mündliche Verwarnung aussprechen können“, erklärt Heyn.

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