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Gemeinderat Noch viel zu klären vor Jahresende

Imke Harms

Wiefelstede - Die Tagesordnung ist lang und bei dem ein oder anderen Punkt gibt es sicherlich einen großen Gesprächsbedarf: Der Wiefelsteder Gemeinderat kommt zu seiner letzten Sitzung in 2018 am kommenden Montag, 17. Dezember, zusammen. Getagt wird ab 17 Uhr im Hollener Krug.

Steuern werden erhöht

Im Zuge der Haushaltsberatungen soll auch die geplante Steuererhöhung beschlossen werden, die der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig empfohlen hatte. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer sollen um je 20 Punkte angehoben werden. Damit liegt Wiefelstede im Ammerland-Vergleich auf dem dritten Platz.

Verabschiedet werden soll dann auch der Haushaltsplan für das Jahr 2019. Die ersten Planungen waren bereits im September vorgestellt worden, bis jetzt wurden verschiedene Einsparvorschläge in den Entwurf eingearbeitet, heißt es in der Beratungsvorlage. Darin steht auch, dass das Defizit für 2019 nicht aufgeholt werden konnte: Der Entwurf sieht inzwischen ein Gesamtdefizit in Höhe von rund 1 245 600 Euro vor. Deutlich wird in der Vorlage ebenso, dass die Verschuldung der Gemeinde tendenziell steigen wird und die Haushaltslage als „nicht entspannt“ zu beschreiben ist. Vor allem der Bau einer neuer Kindertagesstätte und die Erschließung von Wohnbau- und Gewerbegebieten reißen ein Loch in den Wiefelsteder Haushalt.

Auch „Holtkamp“ Thema

Diskussionsbedarf dürfte es auch zu der Bebauungsplanänderung in Borbeck am „Holtkamp“ geben. Sollte diese durchgehen, hätten Anwohner der Straße „Holtkamp“ in Zukunft die Möglichkeit der Hintergrundbebauung oder – beim Abriss eines alten Hauses – einer großzügigeren Bebauung.

Die Möglichkeit der „Nachverdichtung“ stieß im Vorfeld bei der Mehrheit der Anwohner allerdings nicht auf Begeisterung, wie bei einer Einwohnerversammlung deutlich wurde. Dort sprach sich die Mehrheit der Anwohner dagegen aus. Bis Ende Oktober konnten Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung eingereicht werden. Laut Beratungsvorlage gab es keine privaten Einwendungen, die behördlichen Einwendungen wurden berücksichtig.

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