WILDESHAUSEN - Grünes Licht hat der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss des Landkreises Oldenburg bei seiner Sitzung am Donnerstag für den raumordnerischen Vertrag mit den Eigentümern im Gebiet Hatter Sand gegeben. Bei einer Gegenstimme von Eckhard Hildebrandt beschloss der Ausschuss, dass der Landkreis einen unbefristeten raumordnerischen Vertrag mit den Grundstückseigentümern im Gebiet Hatter Sand sowie den Gemeinden Dötlingen und Hatten abschließt unter der Voraussetzung, dass er von allen Grundstückseigentümern unterzeichnet wird. Damit soll sicher gestellt werden, dass die abwechslungsreiche und weiträumig unbebaute Landschaft in diesem 132 Hektar großen Areal erhalten und zum Beispiel nicht durch Stall- und Biogasanlagen zerstört wird.
Während Hildebrandt die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes lieber gewesen wäre, verwies Eva-Maria Langfermann vom Amt für Naturschutz und Landschaftspflege darauf, dass man mit dem Vertrag einen spannenden neuen Weg auf freiwilliger Ebene beschreite. Auch Landrat Frank Eger, SPD-Kreistagsabgeordneter Axel Brammer sowie Franz-Josef Dasenbrock (Kreislandvolkverband) hoben die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor.
Zweiter wichtiger Punkt war die Ausweisung des Waldgebietes Hoop (Gemeinde Wardenburg) als flächenhaftes Naturdenkmal. Nach Abarbeitung der im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken beschloss der Ausschuss einstimmig die Verordnung über das Naturdenkmal Hoop. Ziel ist es, diese Fläche von 4,5 Hektar, die das Land verkaufen will, langfristig in ihrer Einzigartigkeit zu sichern.
Positiv begrüßte der Ausschuss die Pläne des Landkreises, an einem Programm des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Sicherung und Pflege der Wallhecken teilzunehmen. Dieses in Ostfriesland begonnene Pilotprojekt soll jetzt auf weitere Landkreise ausgeweitet werden. Wie Langfermann auf Anfrage der FDP erörterte, weist der derzeitige Stand der Kartierung im Kreis eine Gesamtlänge aller Wallhecken von circa 907 Kilometern aus. Das seien circa 75 Prozent der tatsächlich vorhandenen Wallhecken. Im Rahmen der Möglichkeiten soll diese Kartierung laufend aktualisiert werden.
