Wildeshausen/Landkreis - Seit gut zwei Monaten arbeitet die Kreisverwaltung an der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. „Dabei haben die persönlich zu führenden Gespräche absolute Priorität“, heißt es dazu aus dem Kreishaus in Wildeshausen. Mit 21 Personen, ausschließlich Frauen, wurden bisher die erforderlichen Gespräche geführt, die mit der Übergabe der Anmeldebescheinigung endeten. Auf Wunsch wurde zusätzlich eine anonymisierte Aliasbescheinigung ausgestellt. Der Altersdurchschnitt lag hierbei bei 42 Jahren und die Herkunftsregion war zu 86 Prozent Osteuropa. Sprachliche Schwierigkeiten konnten mit Hilfe von Sprachmittlern gelöst werden.
Viele in der gewerblichen Zimmervermietung tätige Personen übten aus wirtschaftlichen Gründen diese Tätigkeit in wiederkehrenden Zeitabständen und an unterschiedlichen Orten für ein bis zwei Wochen in Deutschland aus. Danach gehe es zurück ins Heimatland zur Familie, um nach einem Monat wieder in Deutschland der Prostitution nachzugehen.
Hohe Grauzone
Ziel der Kreisverwaltung ist es, bis Mitte 2018 alle im Kreisgebiet tätigen Prostituierten zu erreichen. Angesichts einer sehr hohen Grauzone ist deren Anzahl nicht berechenbar. Die zuständigen Mitarbeiter gehen noch von zu bearbeitenden Fällen im oberen zweistelligen Bereich aus. Auskünfte werden von den Mitarbeitern des Landkreises Oldenburg unter
Das Ordnungsamt ist für das Anmeldeverfahren zur Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sowie für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes einschließlich der Fahrzeuge, auch Love-Mobile genannt, zuständig. Dabei ist jede Art der entgeltlichen sexuellen Dienstleistung, ob gelegentlich oder hauptberuflich, anmeldepflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt mit einem Informations- und Beratungsgespräch und bedarf eines Nachweises über eine durchgeführte gesundheitliche Beratung. Diese Gespräche dienen der Übermittlung von Grundinformationen zur Rechtslage der Prostitutionsausübung, zur Absicherung im Krankheitsfall, zu Beratungsangeboten, zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und zur Frage der bestehenden Steuerpflicht. So wird auch auf die Kondompflicht besonders hingewiesen. Am Ende des Gespräches wird eine für zwei Jahre gültige Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Aliasbescheinigung ausgestellt (bei unter 21-Jährigen für ein Jahr gültig).
Das Gesundheitsamt übernimmt die gesundheitliche Beratung, die insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung und der Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs umfasst. Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, bei unter 21-Jährigen halbjährlich zu wiederholen.
Eine Million Kunden am Tag
Schätzungsweise nutzen täglich circa eine Million Kunden, in der Regel Männer, die Dienste von 400 000 in Deutschland lebenden Prostituierten. Dabei galt das älteste Gewerbe der Welt bis zum Jahr 2002 als sittenwidrig. Seither ist die freiwillig ausgeübte Prostitution erlaubt, und dadurch können diese Personen erstmalig einer Krankenversicherung beitreten.