Wilhelmshaven/Bonn/Berlin - Noch in dieser Woche wird sich voraussichtlich entscheiden, ob die Wahl der neuen SPD-Spitze wie geplant über die Bühne gehen kann oder ob die Partei noch einmal bei Null anfangen muss.
Nach dem Wilhelmshavener Sozialdemokraten Stephan Frey kündigte am Donnerstag ein zweiter Einzelkandidat für den Parteivorstand an, Klage gegen die Regeln für die Wahl einreichen zu wollen. Im Gespräch mit der NWZ bestätigte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans Wallow (Bonn), dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung „in Vorbereitung“ sei.
Derweil bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Berlin am Donnerstag auf Anfrage der NWZ den Eingang des ersten Antrags. Laut Frey handelt es sich dabei um seinen Antrag. Da das Bewerbungsverfahren für den Parteivorsitz am 1. September endet, rechnet der gebürtige Gelsenkirchener bis dahin mit einer Entscheidung.
Im Gespräch mit unserer Zeitung zeigte sich Frey zuversichtlich, die vom kommissarischen Parteivorstand beschlossenen neuen Regeln für die Wahl zu Fall zu bringen. In der Satzung der Partei sei weder von einer Doppelspitze noch von der Unterstützung durch fünf Unterbezirke die Rede, so der 50-Jährige. Und tatsächlich zeigt der Blick in die aktuelle Satzung der SPD; dass dort nach wie vor von drei Ortsvereinen (OV) und einem oder einer Vorsitzenden die Rede ist.
Zwar sei beabsichtigt, die Satzung unmittelbar vor der Wahl zu ändern, so Frey, allerdings sei doch überhaupt nicht klar, ob es dafür die benötigte Zweidrittelmehrheit geben wird. Für den Wilhelmshavener ein Unding: „Man kann doch nicht eine Kandidatur wegen fehlender OV-Unterstützung ablehnen in der Hoffnung, dass die Satzung geändert wird.“
Auch die Entscheidung der Partei, seine Bewerbung nicht zuzulassen, obwohl die Frist noch läuft, hält der Sozialdemokrat für unzulässig. Er beteuert, dass er die Unterstützung von drei Ortsvereinen in Aussicht habe und sie rechtzeitig hätte vorweisen können.
