Fatou Bensouda (geboren 1961) ist von diesem Freitag an neue Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
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FRAGE:
Sie sind die erste Frau, die erste Afrikanerin an der Spitze des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag. Was sind Ihre Herausforderungen als Anklägerin? Worin unterscheidet sich die Arbeit auf nationaler und internationaler Ebene?
BENSOUDA
: Das Ausmaß ist anders. Wir sprechen von Hunderten, ja Tausenden Opfern und Tätern, wir sprechen von Morden, vielen Morden. Wenn der Strafgerichtshof tätig wird, dauern die Konflikte meist an. Bei der Sicherheitslage vor Ort ist es manchmal unmöglich, etwas zu tun, ohne Zeugen preiszugeben.
FRAGE:
Frustriert Sie nicht manchmal der Mangel an Kooperation einiger Mitgliedsstaaten? Gegen Sudans Präsidenten Omar al-Baschir liegt ein Haftbefehl des IStGH wegen Kriegsverbrechen in Darfur vor, trotzdem läuft er noch frei herum.
BENSOUDA
: Da ist natürlich ein Gefühl von Frust, wenn man sieht, dass Leute wie (der ugandische Rebellenführer) Joseph Kony und Omar al-Baschir noch immer nicht festgenommen worden sind. Ich denke, die Mitgliedsstaaten müssen sich an ihren Entschluss erinnern, die Entscheidungen des IStGH umzusetzen, denn nur dann kann der IStGH effektiv sein.
FRAGE:
Stören die Ermittlungen des IStGH die politische Stabilität in einigen Ländern, etwa in Uganda?
BENSOUDA
: Obwohl wir bisher nicht imstande waren, Joseph Kony festzunehmen glaube ich, dass die Ermittlungen des IStGH immens dazu beigetragen haben, in Uganda Frieden zu bringen. Ich glaube, dass das Eingreifen des IStGH in der Elfenbeinküste eine große Rolle gespielt hat. Laurent Gbagbo (Ex-Präsident der Elfenbeinküste) ist mein erster Fall. Weitere werden kommen.
FRAGE:
Falls der Sicherheitsrat den Fall Syrien an Sie verweist, wie lange würde es dauern, bis der IStGH mit den Ermittlungen beginnt?
BENSOUDA
: Obwohl wir beobachten, was passiert, was in die Öffentlichkeit gelangt bedarf es doch viel mehr als Informationen aus den Medien, um vor Gericht zu gehen. Also müssen wir einiges an Arbeit leisten, um bestimmen zu können, ob wir uns um Haftbefehle bemühen oder nicht. Im Augenblick haben wir keine Gerichtsgewalt, wir konzentrieren uns auf Regionen, für die wir zuständig sind.