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„Wir wollen das Schmerzensgeld aufstocken“

Von Maik Nolte

Frage:

Herr Kramer, Sie wollen den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zukommen lassen. Auf welche Weise?

Antwort:

Zunächst einmal geht es ja um ganz konkrete Fragen: Wer bezahlt meine nächste Hausrate? Wer bezahlt den Unterhalt meiner Kinder? Das ist vorrangig zu regeln. Wir haben in unserem Rechtssystem bisher keine Schmerzensgeldregelung für den Verlust von Angehörigen. Es gibt nur das so genannte Schockschaden-Schmerzensgeld. Das heißt: Wenn die Angehörigen die Todesmitteilung bekommen, erleiden sie einen Schock und damit Schmerzen. Und die

müssen dann auch ausgeglichen werden. Diese Beträge sind auch natürlich deutlich geringer, als wenn man sagt: Du kriegst für den Verlust deines Angehörigen selbst Schmerzensgeld.

Frage:

Was können Sie da tun?

Antwort:

In diese Lücke wollen wir nach Möglichkeit – wenn der Fonds das leisten kann – hineingehen. Das heißt: Ich will versuchen, die Versicherung zu bewegen, dieses Schockschaden-Schmerzensgeld großzügig zu bemessen. Die Versicherung kann natürlich nichts leisten, was sie nicht schuldet. Aber sie kann es großzügig bemessen; und möglicherweise können wir es dann vom Fonds aufstocken.

Frage:

Was raten Sie den Hinterbliebenen – sollen sie rechtlichen Beistand suchen?

Antwort:

Ja. Aber nicht nur wegen des Schmerzensgeldes. Dieser Schicksalsschlag, wenn so plötzlich der Ernährer, der Freund oder die Mutter getötet worden ist, ist so gravierend, dass es sich in jedem Fall empfiehlt, einen Rechtsanwalt des Vertrauens hinzuzuziehen.

Frage:

Ist absehbar, bis wann die Spendengelder komplett verteilt sein werden?

Antwort:

Wir geben ja Spendengelder raus, die zum Teil Bereiche abdecken, für die die Versicherungen dann eintreten. Das fließt dann an uns zurück, zum Beispiel die Beerdigungskosten. Das heißt, der Topf wird nicht nur geleert, er füllt sich auch wieder auf. Wie die Fluktuation genau sein wird, das lässt sich sehr schwer vorhersehen.

thema: Hilfen für Transrapid-opfer

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