Hannover/Oldenburg - Niedersachsens Wohnungswirtschaft schlägt Alarm: Wenn bei Wohnungsgenossenschaften oder kommunalen Wohnungsgesellschaften die Verträge mit den Energieversorgern auslaufen, fallen sie nicht in die sogenannte Grundversorgung, sondern werden in die sehr viel teurere Ersatzversorgung eingestuft. Die Folge: Die Wohnungsunternehmen müssen deutlich höhere Energiepreise zahlen. „Diese Preise werden letztlich über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergereicht“, teilte der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW) Niedersachsen/Bremen am Mittwoch mit.
„Es muss gesichert sein, dass Wohnungsunternehmen bei Auslaufen ihrer Energieverträge in die Grundversorgung und nicht in die teurere Ersatzversorgung fallen“, sagte VDW-Direktorin Susanne Schmitt. „Dieses Verfahren erscheint mir doch ziemlich willkürlich.“ Dadurch hätten Mieter, die beispielsweise über eine Gaszentralheizung versorgt werden, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber Mietern, die ihren Gasverbrauch direkt mit dem Energieversorger abrechnen könnten.
Das Wirtschafts- und Bauministerium in Hannover sieht das Problem ähnlich: „Auf der einen Seite tun wir gerade alles, um Unternehmen und Haushalte zu entlasten und die Preisexplosion bei der Energie zu dämpfen“, sagte Bauminister Olaf Lies (SPD) unserer Zeitung. „Da kann es nicht sein, dass durch die Hintertür wieder Belastungen kommen. Das Thema Ersatzversorgung darf nicht zum flächendeckenden Problem werden. Wir werden die Entwicklungen beim Bund ansprechen, damit schnell nachgesteuert werden kann.“
Bei der Oldenburger Bau- und Wohnungsgesellschaft GSG, die etwa 8000 Wohneinheiten vermietet, gibt offenbar nicht entsprechende Sorgen. „Wir haben eine eigene Energietochter gegründet“, erklärte GSG-Sprecher Jens Freymuth. Für ihren Strombezug hätten die Mieter eigene Verträge abgeschlossen. Die GSG ist auch nicht allein in kommunaler Hand; jeweils 22,22 Prozent halten die Landessparkasse zu Oldenburg und die Nord/LB.
