Westerstede - Wenn die Prognosen stimmen und es in 20 Jahren deutlich weniger junge Menschen und wesentlich mehr Ältere gibt als gegenwärtig, könnte das auch im Ammerland nach und nach zu einem Rückgang der Strafverfahren führen. „Langfristig gesehen wären dies die Folgen der allgemeinen demografischen Entwicklung“, bestätigte in einem NWZ -Gespräch der Leiter des Westersteder Amtsgerichts, Jürgen Nienaber.

Doch gegenwärtig zeichnet sich bei den Geschäftszahlen der Justizbe­hörde noch kein sichtbarer Wandel ab. Die Zahl der Einzelrichterstrafsachen bei den Erwachsenen (350) erreichte 2013 einen neuen Höchststand, und auch die Verhandlungen vor dem Schöffengericht (33) nahmen zu. 185 Einzelrichterverfahren gegen Jugendliche können mit Blick auf die vergangenen Jahre als eher „stabil“ bezeichnet werden. Hingegen gingen die Hauptverhandlungen vor dem Jugendschöffengericht, wo Verfahren mit höherem Strafmaß angeklagt werden, zurück – auf nur noch 32. im Jahr 2011 waren es laut Statistik noch 49.

Die Eheschließung, für viele Paare glücklichster Tag im Leben, erwies sich auch 2013 oftmals doch nur als ein Bündnis auf Zeit. 325 Scheidungsverfahren waren beim Westersteder Amtsgericht anhängig – so viele wie schon seit Jahren nicht mehr. Umgerechnet bedeutet diese Zahl: Statistisch wird im Ammerland fast jeden Tag eine Ehe geschieden. „Ob das nun wirklich viel ist oder nicht, kann man eigentlich nur beurteilen, wenn man die Zahl der Eheschließungen dagegen rechnen und vergleichen ­würde“, gab Nienaber zu bedenken.

Deutlich seltener mussten 2013 Immobilien zwangsversteigert werden. 57 solcher Verfahren weist die Statistik aus. In den beiden Vorjahren 2011 (76) und 2012 (72) waren es mehr.

Auf hohem Niveau rangieren die Zivilsachen (1045). Oft streiten sich die Menschen in Sachen Mietrecht. Aber auch Handyverträge sind oft Anlass zu Ärgernis. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro verhandeln die Amtsgerichte, darüber hinaus geht alles an die Landgerichte.

Hier besteht nach Ansicht Nienabers Handlungsbedarf. „Bei den Treffen der Amtsgerichtsdirektoren wird immer wieder angeregt, die Summe von 5000 Euro nach oben hin anzupassen. Sie gilt schon seit vielen Jahren und entspricht nicht mehr den Gegebenheiten dieser Zeit“, so Nienaber. Eine Erhöhung auf 7000 Euro halten offenbar viele Juristen für durchaus angemessen. Das müsste der Gesetzgeber veranlassen, doch der hat sich schon länger nicht bewegt.