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Zeitarbeit im Wissenschaftsbetrieb Kommt das Ende der Kettenverträge an den Unis?

Julia Stratmann
Im Wissenschaftsbetrieb gibt es laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten.

Im Wissenschaftsbetrieb gibt es laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten.

Karolin Krämer/dpa

Berlin - Im Wissenschaftsbetrieb gibt es laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten. Deshalb fordert sie den Bund dazu auf, das aktuelle Befristungsrecht zu reformieren – mit einem neuen Gesetz.

Was folgt nach der Promotion? Eine Professur oder die fehlende Aussicht auf eine Dauerbeschäftigung im Wissenschaftsbetrieb? Vor dieser Frage stehen immer mehr Wissenschaftler. Denn laut der GEW sind alleine an den Universitäten 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiter befristet beschäftigt. Diese Praxis soll beendet werden: Die GEW hat den Bund aufgefordert, das Befristungsrecht in der Wissenschaft umfassend zu reformieren, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Dafür stellte sie am Freitag anlässlich der GEW-Wissenschaftskonferenz in Dresden einen Gesetzentwurf für die Ablösung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vor.

Befristete Verträge

Seit 2007 regelt dieses Sonderbefristungsgesetz, dass die Zeit für die Promotion und die anschließende Zeit mit befristeten Verträgen, die sogenannte Postdoc-Phase, auf jeweils maximal sechs Jahre begrenzt ist. Die Phase der „wissenschaftlichen Qualifizierung“ – welche im Gesetz nicht genau definiert wird – darf demnach aber nicht länger als zwölf Jahre dauern. Anschließend musst laut Gesetz die Entfristung folgen. Dadurch sollten andauernde Befristungen für wissenschaftliche Mitarbeiter verhindert und der Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten für folgende Generationen erleichtert werden.

Die Folge waren jedoch mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit belaufe sich nämlich auf 18 Monate – bei einer durchschnittlichen Promotionsdauer von circa sechs Jahren, wie der stellvertretende Vorsitzende der GEW, Andreas Keller, erklärte. „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gibt vor, die wissenschaftliche Qualifizierung zu fördern, legitimiert aber eine hemmungslose Befristungspraxis, die zum Selbstzweck geworden ist“, kritisierte Keller.

Mehr Dauerstellen

Mit einem Wissenschaftsentfristungsgesetz will die GEW stattdessen mehr „Dauerstellen für Daueraufgaben“, wie es in ihrem Slogan heißt, in Forschung und Lehre schaffen. Ihr Entwurf folgt acht Leitlinien. Dazu zählt unter anderem eine Regellaufzeit für Promotionsverträge von sechs Jahren. Darüber hinaus soll den Wissenschaftlern eine Perspektive nach der Promotion geboten werden: Eine befristete Beschäftigung nach der Promotion muss laut GEW zwingend mit einer verbindlichen Zusage für eine unbefristete Anschlussbeschäftigung verbunden sein. Mit diesem Entwurf will die GEW der Regierung eine Blaupause für die überfällige Ablösung des WissZeitVG durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz liefern.

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