Garrel - Die TV-Ausstrahlung von „Terror“ sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen vor zwei Wochen. Der Zuschauer konnte abstimmen, ob der Bundeswehrmajor Lars Koch, der eine Maschine mit 164 Menschen abgeschossen hatte, um 70 000 zu retten, schuldig gesprochen werden sollte oder nicht. 86,9 Prozent plädierten für „unschuldig“, wie auch der ehemalige General Karl H. Schreiner aus Garrel. Seine Beweggründe dafür hatte er in einem Artikel in der NWZ vom 19. Oktober dargelegt.
Als Reaktion darauf hat sich nun der Garreler Jurist Helmut Biemer zu Wort gemeldet. Er meint: „Die Minderheit hat das Recht und Gesetz, und insbesondere das Grundgesetz, auf ihrer Seite.“ Warum?
Schreiner hatte dargelegt, ihm fehlte der „rechtliche Spielraum“ für einen angemessenen Schuldspruch. Die Moral sei höher zu bewerten als die reine strafrechtliche Würdigung. Biemer widerspricht: „Den vermeintlichen Gegensatz zwischen Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen des Volkes und Gesetzesherrschaft haben die Väter des Grundgesetzes, das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber sehr wohl erkannt und die Rechtsprechung ist dem letztendlich unter Mühe gefolgt.“ Denn Moralvorstellungen könnten sich ändern. „Wie sieht die Moral im Volk aus nach etwa zehnjähriger Beteiligung der AfD an der Regierung? Sind wir dann alle Wutbürger und urteilen wir dann nicht nach den Fakten, sondern nach der gefühlten Wirklichkeit?“
Maßstab alleine könne Artikel 1 des Grundgesetzes sein: Die Würde des Menschen ist unantastbar. „Hieraus folgt zwangsläufig, das ein Menschenleben gegenüber dem anderen nicht aufgerechnet werden darf.“
Entgegen der Ansicht des ehemaligen Generals halte das Gesetz sehr wohl Instrumente parat, auch diesen Fall „gerecht“ zu lösen: „Im deutschen Strafrecht gibt es einen dreigliedrigen Deliktsaufbau, wonach eine Straftat nur vorliegt, wenn sie eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Tat ist.“ Die ersten beiden Argumente seien erfüllt. „Aber handelte er mit der gehörigen Schuld, die für eine lebenslange Freiheitsstrafe erforderlich ist?“
Nicht nur deutsche Gerichte, sondern auch der Europäische Gerichtshof haben in ähnlich gelagerten Fällen geurteilt, dass der Staat nicht gemein sein darf, auch nicht, um noch größere Gemeinheiten zu verhindern. „Es gibt keinen einzigen Grund, der je Folter rechtfertigen könnte“, so Biemer.
Wenn also der Zweck nicht die Mittel heiligt, gebe es trotzdem die Möglichkeit, die tragische Schuld des angeklagten Bundeswehrmajors festzustellen und ihn gleichwohl milde oder nicht zu bestrafen. Das alles habe bei der Zuschauerabstimmung nicht zur Debatte gestanden. „So sind die Zuschauer aber auch der General zu einem Fehlurteil getrieben worden.“
