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Ausschuss prüft 22 Einsprüche Muss die Landtagswahl vom Herbst wiederholt werden?

Abgeordnete sitzen während einer Landtagssitzung im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtags. Muss die Wahl vom 9. Oktober 2022 wiederholt werden?

Abgeordnete sitzen während einer Landtagssitzung im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtags. Muss die Wahl vom 9. Oktober 2022 wiederholt werden?

Matthey/dpa

Hannover - CDU-Innenpolitiker André Bock wirkt angesichts zahlloser Nachfragen etwas genervt. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags, dessen Vorsitz er innehat, fristet sonst eher ein Schattendasein. Einsprüche wurden routiniert abgearbeitet. Doch diesmal haben sie eine „besondere Qualität“, sagt Bock. Der Grund: Zwei FDP-Politiker, der frühere Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Ex-Fraktionsmitarbeiter Alexander Grafe, haben Einspruch gegen die Landtagswahl vom 9. Oktober 2022 eingereicht. Sie begründen dies mit angeblichen Vorgängen bei der AfD.

Die Vorwürfe

Genthe und Grafe, beide Juristen, berufen sich auf Vorwürfe des früheren AfD-Abgeordneten Christopher Emden, der inzwischen mit der Partei gebrochen hat. Emden hat kurz vor der Landtagswahl erklärt, für einen sicheren Platz auf der AfD-Liste zur Landtagswahl hätte er sich „Stimmen kaufen müssen“. Als Schlüsselfigur in dem vermeintlichen Skandal bezeichnet Emden den AfD-Vizelandesvorsitzenden Ansgar Schledde aus Schüttorf (Kreis Grafschaft Bentheim). Dieser habe über eine „schwarze Kasse“ verfügen können, gespeist aus Beiträgen von Kandidaten, die einen sicheren Platz auf der Landesliste haben wollten. Emden behauptet, auch ihm sei angeboten worden, für 4000 Euro einen erfolgversprechenden Listenplatz zu erhalten. Er habe das Angebot abgelehnt.

Das sagt die AfD

Schledde, der über Listenplatz 2 in den Landtag kam, weist alle Vorwürfe zurück. Auch der AfD-Landesvorsitzende Frank Rinck erklärt, Genthe stütze sich auf „Lügen-Storys“. Die Anschuldigungen „des vermeintlichen Kronzeugen, des rachsüchtigen Ex-AfDlers Christopher Emden“, seien „haltlos und erfunden“. Ähnlich äußert sich der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Stefan Marzischewski-Drewes. Er macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück im vergangenen Jahr ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue nach kurzer Zeit eingestellt hat. Die AfD zog bei der Landtagswahl mit elf Prozent ins Parlament ein. Die FDP scheiterte mit 4,7 Prozent an der 5-Prozent-Hürde.

Die Landeswahlleitung

Emden, übrigens ein Richter, hatte schon im Juli die Landeswahlleitung darauf hingewiesen, dass es bei der Aufstellung der AfD-Bewerberliste nicht ordnungsgemäß zugegangen sei. Tatsächlich wurde die Liste bei einer Delegiertenversammlung aufgestellt, die AfD-Parteisatzung sieht aber einen Mitglieder-Parteitag vor. Etliche AfD-Kreisverbände seien nicht beteiligt worden, behauptet Emden. Landeswahlleiterin Ulrike Sachs billigte die Landesliste trotzdem; Satzungsfragen seien für das Wahlrecht nicht entscheidend. Das sieht FDP-Mann Genthe anders: Ein fehlerhaft aufgestellter Landeswahlvorschlag sei für den demokratischen Gesamtcharakter gleichwohl von Bedeutung. Sachs habe frühzeitig Hinweise auf Mauscheleien bekommen.

Die großen Parteien

Die CDU im Landtag hat den Ball inzwischen aufgenommen. „Welche konkreten Maßnahmen hat die Landeswahlleiterin unternommen, um sicherzustellen, dass der eingereichte Landeswahlvorschlag der AfD recht- und verfassungsgemäß zustande gekommen ist?“, will Ex-Innenminister Uwe Schünemann von der rot-grünen Landesregierung wissen. Vertreter der Koalitionsparteien halten sich derzeit mit Bewertungen zurück.

Wie geht es weiter?

Mittlerweile liegen 22 Einsprüche gegen das amtliche Ergebnis vom 9. Oktober 2022 vor, berichtet Wahlausschuss-Vorsitzender Bock. Nun würden die Landeswahlleiterin und das Innenministerium um Stellungnahme gebeten. Bis Ende März soll der Wahlprüfungsausschuss, dem 14 Abgeordnete angehören, zu einer regulären Sitzung zusammenkommen. Dann werde über das weitere Vorgehen beraten. So könne der Ausschuss, der in der Regel öffentlich tagt, Zeugen anhören oder Akteneinsicht beantragen. Gegen die Entscheidung des Ausschusses ist Beschwerde beim Staatsgerichtshof in Bückeburg möglich.

Bock sagt, die Wahleinsprüche hätten auch deshalb eine besonders Qualität, weil sie stark im Fokus der Öffentlichkeit stünden. Gerade aufgrund der erforderlichen Wahlwiederholung des Abgeordnetenhauses in Berlin sei die Sensibilität bei Einsprüchen besonders hoch.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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