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ZWISCHENLAGER Von Erfolgsaussicht der Klage überzeugt

Die Erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen

Abgewiesen

hat in mehreren Verfahren der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen von Anwohnern, Gemeinden und Verbänden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in den neuen Standort-Zwischenlagern der bayerischen Kernkraftwerke Grundremmingen, Grafenrheinfeld und Isar/Ohu. Das Gericht gelangte zu der Erkenntnis, dass die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen hat. Dies sei für die sichere Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, für die erforderliche Vorsorge gegen Schäden bei Störfällen und auch für den Schutz gegen terroristische Störmaßnahmen zu bejahen. Eine Revision gegen die Urteile ließ das Gericht nicht zu.

Es gebe Unterschiede zwischen den Verfahren vor den Gerichten. Die Bürger-Bedenken könnten die Richter nicht außer Acht lassen.

von rolf bultmann

KLEINENSIEL - Die Bürgerinitiative „Aktion Z“ wird durch einen Rechtsanwalt die Begründung des Urteils des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Anwohner-Klagen gegen drei Brennelemente-Zwischenlager abgewiesen hat, prüfen lassen. Danach werde entschieden, wie es im eigenen Klageverfahren gegen die atomrechtliche Genehmigung des nuklearen Zwischenlagers beim Kernkraftwerk Unterweser vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg weitergehen wird, teilten die beiden „Aktion Z“-Sprecher Hinrich Brader und Jürgen Janssen mit.

Die Mitglieder der „Aktion Z“ seien sich sicher, dass ihre Klage bessere Erfolgsaussichten hat. Es gebe ihrer Ansicht nach eine Reihe von Unterschieden zu den Verfahren in Bayern. So soll in Kleinensiel ein anderer Castor-Typ zum Einsatz kommen. Auch die Frage, ob das Zwischenlager in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kraftwerk steht oder nicht, wie vom Betreiber behauptet, werde eine Rolle spielen.

„17 000 Menschen haben ihre Bedenken gegen dieses Zwischenlager schriftlich dargelegt. Dies können die Richter in Lüneburg nicht einfach außer Acht lassen“, sagte Jürgen Janssen. „Es gibt keine Überwachung der Raumluft, die Luft kann ungehindert ein- und austreten, die Castoren haben keine realen Tests durchlaufen und können vor Ort nicht repariert werden, das Lager ist zu groß geplant und es gibt keinen Schutz vor terroristischen Angriffen“, fasste Hinrich Brader noch einmal die Hauptkritikpunkte der „Aktion Z“ zusammen.

Die Urteile des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes hat die „Aktion Z“ mit großer Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Es sei erschreckend, wie das Gericht mit den Sorgen von 100 000 Einwendern umgegangen sei.

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