Rastede - Rund 50 Bürger besuchten nach Angaben von Rastedes Pressesprecher Ralf Kobbe am Montagabend eine Informationsveranstaltung der Gemeindeverwaltung zur geplanten Einführung einer Niederschlagswassergebühr in Rastede zum 1. Januar 2015 (NWZ berichtete). Bürgermeister Dieter von Essen sagte, dass der Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von rund 650 000 Euro für die Unterhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung entstehen. Bislang werden diese Kosten über die Grundsteuer von allen Grundstückseigentümern getragen – auch wenn einige von ihnen, insbesondere außerhalb der Siedlungsbereiche, gar nicht an das Netz angeschlossen sind. Künftig sollen deshalb nur jene Grundstückseigentümer zahlen, die das Kanalsystem tatsächlich nutzen, sagte von Essen.
Im Vorfeld hat die Gemeinde jene Grundstücke ermitteln lassen, deren Eigentümer die neue Gebühr künftig zahlen müssen. Um zu überprüfen, ob die ermittelten Daten korrekt sind, erhalten diese Grundstückseigentümer in den kommenden Tagen Unterlagen, in denen die Richtigkeit der ermittelten Flächen bestätigt oder korrigiert werden soll.
Zusätzlich richtet die Verwaltung ab Montag, 14. Juli, für drei Wochen ein Bürgerbüro im Rathaus ein. Dort erhalten Bürger weitere Informationen und ungeklärte Fragen werden beantwortet. Geöffnet ist montags bis mittwochs sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Außerdem hilft Sandra Ahlers aus dem Bauamt weiter, Tel. 0 44 02/ 92 01 62.
Die Gesellschaft für kommunale Entwicklung Schneider und Zajontz aus Heilbronn unterstützt die Gemeinde Rastede bei der Ermittlung der Grundlagen. Rechtsanwalt Carsten Groß-Klußmann gab am Montagabend einen Überblick über die Einführung der Niederschlagswassergebühr.
Dass die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung bislang über die Steuergelder der Gemeinschaft getragen werden, entspreche nicht den landesrechtlichen Vorschriften, sagte Groß-Klußmann. Sie müssten über Gebühren umgelegt werden.
Maßstab für die Berechnung der neuen Gebühr sei die überbaute und befestigte Grundstücksfläche. Diese wurde mittels eines Bildfluges von der Gemeinde ermittelt und soll nun von den Grundstückseigentümern bestätigt beziehungsweise korrigiert werden. Groß-Klußmann machte darauf aufmerksam, dass die Größe der versiegelten Flächen geschätzt werde, falls die Auskunft verweigert werde.
