Rastede - Nachdem der Rat beschlossen hat, eine Niederschlagswassergebühr einzuführen (NWZ  berichtete), laufen in der Verwaltung die Vorbereitungen, um die Grundlagen zu ermitteln.

Den Auftakt bildet am Montag, 7. Juli, ab 20 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Neuen Aula der KGS. Für betroffene Grundstückseigentümer, die den Termin nicht wahrnehmen können oder die weitergehende Fragen haben, wird im Rathaus vom 14. Juli bis zum 1. August ein Bürgerbüro eingerichtet, in dem die Mitarbeiter für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung stehen.

Betroffen sind von der neuen Gebühr alle Grundstückseigentümer, die Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalsystem einleiten. „Die Höhe der Gebühr hängt von der Größe und Art der versiegelten Fläche ab und wird nach derzeitiger Einschätzung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus rund 50 bis 60 Euro pro Jahr betragen“, sagt Sandra Ahlers vom Bauamt der Gemeinde.

Der Gemeinde entstehen pro Jahr Kosten von rund 650 000 Euro für die Unterhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung. „Diese Kosten werden bislang von allen Grundstückseigentümern über die Grundsteuern getragen, obwohl insbesondere außerhalb der Siedlungsbereiche nicht alle Grundstücke angeschlossen sind“, sagt Sandra Ahlers. Dies entspreche nicht den landesrechtlichen Vorschriften, noch erscheine es gerecht. Der Rat habe sich daher dafür ausgesprochen, diese Kosten künftig nach dem Verursacherprinzip umzulegen. Nur wer das Kanalsystem tatsächlich nutzt, soll dafür bezahlen.

Die Gemeinde hat die überbauten und versiegelten Flächen bereits mit Hilfe einer Luftbildauswertung zusammengestellt. Zur genauen Ermittlung der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen versiegelten Flächen ist die Mithilfe der betroffenen Grundstückseigentümer notwendig.

„Hierfür werden in Kürze Selbstauskunftsunterlagen versendet, die es den Grundstückseigentümern ermöglichen, die Richtigkeit der ermittelten Flächen zu prüfen sowie notwendige Berichtigungen vorzunehmen“, sagt Sandra Ahlers.

Weitere Informationen sind einem Faltblatt zu entnehmen, das nach dem 7. Juli mit den Selbstauskunftsunterlagen an die Grundstückseigentümer verschickt wird.