Im Nordwesten - Gruppenchats von Schulklassen bei Whatsapp sind die Regel. 84 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren haben laut JIM-Studie 2021 (Jugend, Internet, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest eine Gruppe mit ihrer Schulkasse. Doch die Schülerinnen und Schüler tauschen sich dort nicht nur über Hausaufgaben und Klassenarbeiten aus. Mobbing macht keine Pause nach der letzten Schulstunde, sondern wird zuhause fortgesetzt. Gewaltvideos und Nacktbilder machen in diesen Chats die Runde. Kindern und Jugendlichen ist oft nicht klar, dass solche Inhalte eine strafrechtliche Relevanz haben. Ein Therapeut und eine Anwältin erklären, was die Gefahren dieser Chats sind. Außerdem erläutern eine Sozialpädagogin und eine Medienberaterin, was Eltern tun können.
Was sind die Probleme ?
Einer von zehn seiner Patienten klagt über negative Erfahrungen mit Whatsapp und Gruppenchats, sagt Kinder- und Jugendpsychotherapeut Udo Finke, der eine Praxis für im Landkreis Cloppenburg betreibt. Angst, Trauer und Wut begegnen ihm bei Betroffenen. „Das kann zu Depressionen führen, selbstverletzendem Verhalten bis hin zu suizidalen Gedanken“, sagt Finke. Die Whatsapp-Gruppen seien dabei zwar nicht ursächlich, aber bestehende Schwierigkeiten könnten verstärkt werden. Häufige Probleme seien Ausgrenzung und Beleidigungen sowie Drohungen. Er empfiehlt, derartiges öffentlich zu machen und mit Eltern, Lehrern, Sozialpädagogen in der Schule oder der Polizei zu sprechen.
Die Nummer gegen Kummer ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die Hilfe, Beratung oder Unterstützung benötigen. Das Angebot ist kostenlos und kann anonym genutzt werden. Die telefonische Beratung steht Kindern und Jugendlichen montags bis samstags in der Zeit von 14 bis 20 Uhr zur Verfügung und ist erreichbar unter Tel. 116111. Außerdem kann man sich online per E-Mail oder Chat beraten lassen unter www.nummergegenkummer.de. Die Chat-Beratung wird montags bis donnerstags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr angeboten. Für Eltern gibt es das Elterntelefon von montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr.
Die Fachstelle für Medienberatung und -prävention im Landkreis Cloppenburg, Connect, ist telefonisch dienstags und mittwochs von 9 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen unter Tel. 04471/8805726. Connect ist ein Kooperationsprojekt der Familienberatung und der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus in Cloppenburg. Online zu finden ist die Fachstelle unter www.medienberatung-clp.de.
Das Kinderschutz-Zentrum Oldenburg bietet Beratungsangebote für Eltern und Kinder. Termine können Sie montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr telefonisch vereinbaren unter Tel. 0441/17788. Außerhalb der Zeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Das Kinderschutz-Zentrum ist online zu finden unter www.kinderschutz-ol.de.
Im Rahmen der Online-Vortragsreihe des Präventionsrates Oldenburg spricht Maike Bartlmae, Fachanwältin für Medienrecht, am 26. September 2023 um 20 Uhr online über „rechtliche Fallstricke digitaler Medien“. Der Zugangslink ist am Veranstaltungstag auf der Website des Präventionsrates zu finden unter www.praeventionsrat-oldenburg.de.
Dass gewisse Äußerungen und das Senden und Teilen von bestimmten Bildern und Videos eine straf- oder zivilrechtliche Relevanz habe, sei vielen nicht bewusst, sagt Finke. Die Fachanwältin für Medienrecht aus Oldenburg Maike Bartlmae sagt: „Das können pornografische oder gewaltdarstellende Inhalte sein, verfassungswidrige Kennzeichen wie ein Hakenkreuz oder volksverhetzende Parolen.“ Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
Darüber hinaus drohen schulrechtliche Konsequenzen bis hin zum Schulausschluss. Auch Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, können zur Verantwortung gezogen werden. „Bereits Kinder die sieben Jahre alt ist und die erforderliche Einsicht haben, können zivilrechtlich belangt werden.“ So etwa durch Abmahnungen und Unterlassungsansprüche, die geltend gemacht werden könnten, „wenn ein gewisses Maß überschritten ist.“
Wichtig zu wissen sei, dass sobald ein Foto im Gruppenchat auftauche, jeder Teilnehmer auch im Besitz davon sei, unabhängig davon, ob es in der eigenen Galerie gespeichert werde. „Es wäre erst weg, wenn ich den Chat lösche“, sagt Bartlmae. Viele würden zudem meinen, „wenn sie etwas weiterleiten, dass sie dafür nicht verantwortlich sind. Das Teilen von rechtswidrigen Inhalten ist jedoch ebenfalls rechtswidrig.“ Die Eltern müssten überdies ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht auch im Netz nachkommen.
Wie gehen die Schulen damit um ?
Lehrer dürfen aus Gründen des Datenschutzes Whatsapp dienstlich nicht nutzen und sind somit in den Klassenchats nicht involviert. Doch „was sich dort im privaten Bereich abspielt, fließt in den schulischen Alltag“, sagt Katja Vogt. Die 58-Jährige ist Schulsozialpädagogin an der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn. Wenn etwas in den Gruppen passiere, würden die Lehrerinnen und Lehrer dies schnell merken, sagt Vogt.
Ausgrenzung, Mobbing, Nacktbilder – „man kann tausendmal erklären, bitte macht diese Dinge nicht, sie passieren trotzdem.“ An ihrer Schule habe man sich in Sachen Präventionsangebote zur Mediennutzung breit aufgestellt, es handele sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sagt die Sozialarbeiterin. Neben Präventionstagen, an denen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen, biete man bei Bedarf Elternnachmittage und -abende an, bei denen auch akute Probleme besprochen würden. Die Lehrkräfte und sie seien überdies Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler bei Problemen.
Was können Eltern tun ?
Nicht immer seien die Eltern erster Ansprechpartner bei Problemen. „,Ne, dann ist das Handy weg’, sagen die Kinder“, so Katja Vogt. Zudem würden sie mitunter Zweifel an den Fähigkeiten der Erwachsenen haben. Melanie Schleusner-Abeltah von der Fachstelle Medienberatung und -prävention Connect in Friesoythe sagt zum Umgang mit dem Smartphone: „Wir haben das Problem, dass viele Kinder allein gelassen worden sind, dass keine Grenzen gesetzt worden sind.“
„Es ist wichtig, dass Eltern sich die Zeit nehmen, Dinge mit ihrem Kind durchzugehen. Was kann passieren, wenn ich bei einer App meinen Standort aktiviere? Wenn ich Daten wie Name und Adresse weitergebe? Und wie gehe ich damit um, wenn jemand gemobbt wird oder wenn Gewaltvideos unterwegs sind im Chat?“ Den Kindern werde so signalisiert: Da haben Mama und Papa mir was zu gesagt, ich kann damit zu meinen Eltern gehen. Auch ein Blick in die Chatverläufe sei wichtig. „Gemeinsam mit dem Kind“, sagt Schleusner-Abeltah.
Sich an jemanden zu wenden müsse trainiert werden, sagt Katja Vogt. Ebenso wie Misstrauen und der Mut „Nein“ zu sagen, im echten Leben wie in den Sozialen Medien. Neben Eltern und Schulpersonal gibt es Beratungsstellen wie Connect sowie telefonische Beratungsangebote wie die Nummer gegen Kummer, die bei Bedarf zur Verfügung stehen.
