Oldenburg - Es war die große Liebe – zunächst. Mit dem Ende der Beziehung musste sich 1920 das Oberlandesgericht Oldenburg befassen. Der Mann hatte die Verlobung aufgelöst, die Frau forderte daraufhin das sogenannte Kranzgeld, eine finanzielle Entschädigung nach Paragraf 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihre Begründung: Wegen des Verlustes ihrer Jungfräulichkeit habe sie nun geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann. Der ehemalige Verlobte stellte sich stur und lehnte die Zahlung des Kranzgeldes ab.
Kuriose Fälle
In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht ging es um nichts weniger als die Keuschheit der Klägerin, die Richter vernahmen eine Reihe von Zeugen und kamen zu dem Schluss, dass der ehemalige Verlobte das Kranzgeld zahlen muss. In den Akten findet sich leider kein Hinweis auf die Höhe der Entschädigung. Der Paragraf 1300 wurde 1998 aufgehoben, er war bedeutungslos geworden.
Ein Team um Dr. Michael Henjes, Richter am Oberlandesgericht, hat sich aus Anlass des 200-jährigen Bestehens des Oberlandesgerichts (OLG) durch Berge von Akten gearbeitet, und dabei etliche aus heutiger Sicht kuriose Fälle zu Tage gefördert. Die Suche nach alten Richterroben oder Uniformen des Wachpersonals verlief allerdings ergebnislos. „Selbst alte Stempel sind verloren gegangen“, bedauert Henjes.
Die Gründung des Gerichts geht auf eine Verordnung von Herzog Peter Friedrich Ludwig (1755–1829) vom 15. September 1814 zurück, mit der er das Oberappellationsgericht zum höchsten Gericht des Herzogtums bestimmte. Das oberste Gericht war kaum eingerichtet, da drohte schon das Ende durch den Wiener Kongress, der nach Napoleons Niederlage über die politische Neuordnung Europas verhandelte. Entwürfe einer Bundesverordnung sahen vor, dass nur Staaten mit mehr als 300 000 Einwohnern ein letztinstanzliches Gericht haben sollten. Oldenburg setzte in harten Verhandlungen jedoch eine Ausnahmeregelung durch und durfte sein selbstständiges Oberappellationsgericht behalten. Das Herzogtum hatte damals 169 000 Einwohner.
Die Justiz im Herzogtum Oldenburg bestand aus mehreren Instanzen: 25 Amtmänner, ausgebildete Volljuristen, sprachen Recht in Zivil- und Strafsachen mit Bagatellcharakter. Acht Stadt- und Landgerichte waren zuständig für gewichtigere Zivil- und Strafsachen. Außerdem waren die Gerichte Rechtsmittelinstanz in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtmänner.
Berufungsgericht in allen Straf- und Zivilsachen mit einem Beschwerdewert von mehr als 25 Reichstalern war die Justizkanzlei. Das Oberappellationsgericht behandelte alle Berufungsverfahren in Zivilsachen mit einem Beschwerdewert von mehr als 100 Reichstalern und war außerdem zuständig für Revisionen gegen Strafurteile der Justizkanzlei.
Auflösung abgewehrt
Örtlich zuständig war das Oberappellationsgericht, zunächst mit fünf und später sieben Richtern besetzt, für das Gebiet des Herzogtums Oldenburg, später auch für die Herzogtümer Birkenfeld und Lübeck sowie bis 1909 außerdem für das Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Weitreichende Folgen für das Oberappellationsgericht hatten 1870 die Einrichtung des Reichsoberhandelsgerichts in Leipzig, das als oberstes Gericht des Norddeutschen Bundes, später des Deutschen Reichs, für Streitigkeiten des Handels- und Wechselrechts zuständig wurde, und 1879 die Eröffnung des Oberlandesgerichts Oldenburg, das zuständig wurde für alle Zivil- und Strafsachen mit dem Reichsgericht in Leipzig als übergeordneter Instanz.
Wegen der geringen Größe des Gerichts, es war das kleinste Oberlandesgericht im Deutschen Reich, gab es nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und nach der Gründung des Freistaates Oldenburg in den 1920er Jahren mehrere Versuche, das Oberlandesgericht aufzulösen und dafür einen eigenen Senat beim Oberlandesgericht Celle einzurichten. 1937 wurde sogar die Verlegung nach Bremen in Erwägung gezogen.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieben sämtliche Versuche erfolglos, das Gericht aufzulösen. Das spricht für die Beharrlichkeit der Oldenburger.
Am Oberlandesgericht in Oldenburg sind heute rund 50 Richter, 23 Rechtspfleger, 56 Angestellte und Beamte im mittleren Dienst und zehn Wachtmeister tätig. Als eines von drei Oberlandesgerichten in Niedersachsen ist es zuständig für einen Bezirk, in dem zwei Millionen Menschen leben.
Ihren Sitz am OLG hat zudem die Verwaltung des Zentralen IT-Betriebs, der zuständig ist für etwa 15 000 Bildschirmarbeitsplätze der niedersächsischen Justiz. Dem Gericht angegliedert ist auch der ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen, in dem unter anderem Bewährungshilfe und Gerichtshilfe zusammengefasst sind. Zugleich ist Oldenburg Sitz der Stiftung Opferhilfe.
Das Oberappellationsgericht hatte seinen Sitz zunächst im Schloss. Im Laufe der Jahre zog es mehrmals um. Das OLG hat seit 1955 seinen Sitz am Richard-Wagner-Platz.
Die Ausstellung zur Geschichte des OLG wird am 15. September um 15 Uhr im zweiten Obergeschoss des Gerichts eröffnet. Der Historiker Dr. Joachim Tautz führt in die Schau ein, die vom 16. September bis zum 19. Dezember zu sehen ist. Geöffnet: montags bis donnerstags 9–15.30 Uhr, freitags 9–12 Uhr.
