Berlin - Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, ihre Personalakte beim Arbeitgeber einzusehen. Sie können auch Kopien davon machen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er rät dazu, einmal pro Jahr Einblick zu nehmen. In der Personalakte sind von der Bewerbung über Gehaltserhöhungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen alle Daten über einen Arbeitnehmer gesammelt. Haben Arbeitnehmer das Gefühl, dass in der Personalakte etwas falsch dargestellt ist, können sie eine Erklärung abgeben, die der Arbeitgeber der Akte hinzufügen muss. Personalakte ist dabei übrigens ein inhaltlicher Begriff. Der Arbeitgeber muss Einblick in alle Daten gewähren, die den Mitarbeiter betreffen.