Westerstede - Im Landkreis Ammerland sind 78 Prozent der erforderlichen Grundsteuererklärungen fristgerecht bis zum 31. Januar eingegangen. Das teilt das zuständige Finanzamt in Westerstede auf Anfrage unserer Zeitung mit. Insgesamt seien das etwa 47 600 Erklärungen. Zwischen 61 000 und 65 000 müssten es im Ammerland sein. Gerade in den letzten Tagen sind noch einmal einige dazugekommen.

Wie ein Mitarbeiter des Finanzamtes mitteilte, waren es Stand 30. Januar noch etwa 45 000 Grundsteuererklärungen, die eingegangen waren. Auf den letzten Drücker sozusagen gaben am 31. Januar dann noch mal fast 3000 Grundbesitzer ihre Unterlagen ab. Von Beginn an forderten die Finanzbehörden in Niedersachsen die Bürgerinnen und Bürger auf, möglichst das Online-Portal Elster für die Abgabe zu nutzen. In Westerstede haben dennoch rund elf Prozent (etwa 5000) der Abgabepflichtigen die Papierform gewählt. „Das hält uns auf“, so der Mitarbeiter. Denn das Team des Finanzamtes müsse diese Angaben nachträglich digitalisieren. Unterdessen wurden im Ammerland seit Jahresbeginn auch schon diverse Bescheide versendet. 19 Mitarbeiter sind in Westerstede für die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen zuständig.

Wenn die eingegangenen Unterlagen abgearbeitet sind, soll ein Erinnerungsverfahren starten. Dann werden noch einmal all diejenigen Menschen angeschrieben, die bis dahin nicht abgegeben haben. Danach kommen laut einer Mitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums auch Verspätungszuschläge infrage. Der Westersteder Mitarbeiter hofft, dass möglichst viele Grundbesitzer ihre Unterlagen noch digital einsenden. „Dafür wären wir sehr dankbar“, so der Finanzbeamte.

Mit 78 Prozent abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt das Ammerland genau auf dem Gesamtniveau des Landes. Wie das Finanzministerium mitteilte, wurden in Niedersachsen etwa 2,58 Millionen Unterlagen eingereicht. Das entspreche 78 Prozent. Etwas fleißiger waren übrigens die Nachbarn in der Stadt Oldenburg: Dort liegt der Abgabeschnitt bei rund 80 Prozent.

Abgeben müssen die Erklärung alle Menschen, die zum Stichtag 1. Januar 2022 in Besitz eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft waren. Eine weitere Fristverlängerung zur Abgabe, wie es sie schon im Oktober gegeben hat, gibt es in Niedersachsen nicht mehr, teilte das Ministerium mit. Das Bundesland Bayern hat seine Abgabefrist noch einmal um drei Monate verlängert.

Jan-Michael Heimann
Jan-Michael Heimann Redaktion Westerstede