BONN/WILHELMSHAVEN/OLDENBURG - BONN/WILHELMSHAVEN/OLDENBURG/TEHA - Das juristische Tauziehen um den Tod zweier Marinesoldaten bei einem Manöverunglück am 6. März 2002 in der Ostsee geht weiter. Am kommenden Donnerstag wird das Landgericht Bonn in mündlicher Verhandlung über einen Unterlassungsanspruch gegen den Vater des getöteten Soldaten Samuel Scheffelmeier entscheiden, mit dem der damalige Kommandant der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ zunächst nicht durchgedrungen war. Nach Angaben seines Anwalts Carsten Grau (Hamburg) will Fregattenkapitän Frank M. erreichen, dass Scheffelmeiers Eltern ihn nicht länger für schuldig am Tod ihres Sohnes erklären sowie von zivilrechtlichen Forderungen abrücken.

Vater Wolfgang Scheffelmeier (Blomberg) hatte – wie berichtet – beim Oberlandesgericht Oldenburg ein Strafverfahren gegen Frank M. erzwungen. Gegen Zahlung einer Geldauflage wurde das Verfahren aber eingestellt. Daraufhin stellte Scheffelmeier Schadensersatzansprüche gegen den Kommandanten.

Scheffelmeier hat derweil bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen Marine-Inspekteur Hans Lüssow wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Im Bewusstsein mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen an Bord der in Wilhelmshaven stationierten „Mecklenburg-Vorpommern“ habe der Vizeadmiral den Tod der beiden Soldaten billigend in Kauf genommen, behauptet der Vater.