Im Nordwesten - Wenn ein Flugzeug am Himmel die Schallmauer durchbricht, können am Boden schon mal die Fensterscheiben zittern. Richtige Schäden an Gebäuden sind eher selten, kommen aber vor. In deutschlandweit 22 Fällen hat die Bundeswehr im vergangenen Jahr Schäden durch Überschallflüge erstattet. Das teilt eine Sprecherin des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr auf Nachfrage mit. Dabei seien insgesamt 47.857 Euro und 22 Cent an Schadensersatz gezahlt worden.
Trainingsflüge im Nordwesten
Wie viele Schäden in Niedersachsen gemeldet wurden, bleibt offen. Die Meldungen ließen sich nicht nach Bundesländern auswerten, erklärt die Sprecherin. Allerdings kommen im Nordwesten einige sogenannte TRA zusammen. Diese Temporary Reserved Airspaces sind definierte Lufträume, die zeitweise vom Militär für Tests oder Übungen reserviert werden können. Drei dieser Lufträume verteilen sich auf Friesland (TRA 201), das Wesergebiet (TRA 202/302) und das Münsterland (TRA 203). Zuletzt schreckten Überschallflüge in der TRA 202/302 die Menschen in Oldenburg auf. Laute Knallgeräusche waren auch im Ammerland zu hören.
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Laut einer Flugdichteanalyse sei der Luftraum über dem Wesergebiet 2020 häufiger für Überschallflüge genutzt worden als im Jahr zuvor. Absolute Zahlen gebe es aber keine, teilt das Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Anfrage mit. Insgesamt habe das militärische Flugaufkommen 2020 eher abgenommen.
Weniger Schäden gemeldet
Im Jahr 2019 gingen wegen Überflügen 81 Anträge auf Schadensersatz bei der Bundeswehr ein, erklärt die Sprecherin. 2020 seien es nur 46 Anträge gewesen. Sie weist allerdings darauf hin, dass es sich dabei lediglich um „Überflüge“ handelt. Weiter lasse sich die elektronische Abfrage nicht differenzieren.
Deshalb sei nicht genau nachzuvollziehen, in wie vielen Fällen die Piloten tatsächlich die Schallmauer durchbrochen haben – wie viele Anträge also auf Überschallflüge zurückgehen. „Eine Differenzierung des Halters des Luftfahrzeugs findet ebenfalls nicht statt“, erklärt die Sprecherin weiter. Offen bleibt also auch, ob es sich dabei um Flugzeuge der Bundeswehr, einen privaten Piloten oder Nato-Partner handelt.
Doch wann erstattet die Bundeswehr entstandene Schäden? „Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen“, sagt die Sprecherin. Teilweise seien Gutachten notwendig.
Flughöhe entscheidend
Grundsätzlich gehe von Überschallflügen ab einer gewissen Höhe keine Gefahr mehr für intakte Gebäude aus, sagt die Sprecherin. Außerdem beeinflusse beispielsweise das Wetter die Stärke der Druckwellen. Untersuchungen und Flugversuchen hätten aber gezeigt, dass in der Regel eine Flughöhe von mindestens 36.000 Fuß oder 11.000 Metern ausreiche. Das entspricht auch der vorgeschriebenen Mindesthöhe für Überschallflüge im Trainingsbetrieb. „Ist die Bausubstanz nicht intakt, bleibt ein geringes Restrisiko für Schäden bestehen“, räumt die Sprecherin ein.
