CELLE - CELLE/DPA - Die Enttäuschung bei der Familie des Opfers ist groß, doch eine Überraschung ist das Urteil nicht: Der Reiseveranstalter 1-2-Fly muss einem bei dem Terroranschlag von Djerba lebensgefährlich verletzten Jungen weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies am Donnerstag die Klage des siebenjährigen Adrian Esper gegen die Tochter des weltgrößten Touristik-Konzerns TUI in zweiter Instanz ab. Revision wurde nicht zugelassen.

„Wir sind natürlich enttäuscht von diesem Urteil und hätten uns auch in Adrians Interesse gewünscht, dass ein Senat den Mut bewiesen hätte, hier dem Reisenden mehr Rechte zuzusprechen“, sagte die Mutter Andrea Esper. Der Junge aus Bergkamen in Nordrhein-Westfalen war am 11. April 2002 auf der tunesischen Ferieninsel lebensgefährlich verletzt worden, als El-Kaida-Terroristen vor der Synagoge „La Ghriba“ einen Tankwagen explodieren ließen. Bei dem Anschlag waren 22 Menschen ums Leben gekommen.

Das OLG bestätigte mit seiner Rechtsprechung das Urteil des Landgerichts Hannover vom Oktober vergangenen Jahres. Dieses hatte die Klage unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass Terroranschläge seit dem 11. September 2001 „zum allgemeinen Lebensrisiko“ gehörten. Die TUI begrüßte das OLG-Urteil.

Der Anwalt des Jungen sagte, er wolle beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, damit doch Revision zugelassen werden kann.

Adrian Esper, der sein Leben lang auf Hilfe angewiesen sein wird, forderte in dem Prozess 100 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente. „Adrian hat nach circa 30 Operationen noch etliche vor sich und wird sein Leben lang damit kämpfen müssen, dass er angeglotzt und verhöhnt wird und durch ein erhöhtes Hautkrebsrisiko die Sonne meiden muss“, erklärte seine Mutter.