Wilhelmshaven/Im Nordwesten - Wer sein Auto verbotenerweise auf einem Privatparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass sein Wagen abgeschleppt wird. „Da es sich um eine Besitzstörung handelt, ist das grundsätzlich erstmal zulässig“, betont Rechtsanwalt Kay Laß. Der Wilhelmshavener Fachanwalt für Verkehrsrecht weist aber zugleich darauf hin, dass es eine eindeutige Kennzeichnung geben müsse. Und die ist in manchen Fällen zumindest zweifelhaft.

So befasst der Jurist sich derzeit mit Beschwerden von Mandanten, die sich betrogen fühlen. Vor einer Parkfläche an der Rheinstraße 118 in Wilhelmshaven stehen unmittelbar untereinander zwei Schilder. „Unberechtigt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ steht auf dem oberen Schild und das Schild direkt darunter zeigt die Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ – diese Art der Beschilderung ist kein Einzelfall im Nordwesten.

Für den Parkplatz in Wilhelmshaven, der zu einem Mehrfamilienhaus gehört, hat die verantwortliche Wohnungsbaugesellschaft einen Vertrag mit einem Wilhelmshavener Abschleppunternehmen geschlossen. Und das ist ganz fix bei der Sache. Wer hier parkt und keine Berechtigungskarte hinter die Windschutzscheibe legt, dessen Auto ist schnell am Abschlepp-Haken. So ist es beispielsweise auch der Oldenburgerin Heidi Oltmanns ergangen. Bei einer Großveranstaltung kürzlich in Wilhelmshaven parkte sie ihren Wagen sonntags auf eben diesem Parkplatz. Und sie verstand die Beschilderung so, wie es wohl die meisten tun würden: Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten, die Parkplätze indes dürfen benutzt werden. Dennoch wurde sie abgeschleppt, stolze 250 Euro musste sie an die Abschleppfirma zahlen, damit diese ihr den Wagen wieder aushändigte (NWZ berichtete).

„Das ist ein Privatparkplatz, dort hat keiner zu parken. Auf dem Schild steht ja auch, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden“, verteidigt ein Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft das Vorgehen. Verkehrsexperte Laß indes ist, wie viele andere Autofahrer auch, der Ansicht, dass nur die Feuerwehrzufahrt freizuhalten sei. Werden Autofahrer hier mit nicht ganz eindeutigen Beschilderungen etwa bewusst in eine „Abschlepp-Falle“ gelockt, um sie später abkassieren zu können?

Rechtsanwalt Laß jedenfalls sieht für seine Mandanten gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. „Das ist so nicht in Ordnung“, ist der Verkehrsrechtler überzeugt. Und selbst wenn die Beschilderung einer gerichtlichen Überprüfung standhalte, so sind die Abschleppgebühren laut Laß zu hoch. So hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden, dass Abschleppkosten nicht „unangemessen hoch“ sein dürfen. Verlangt werden können nur die ortsüblichen Kosten, die sich laut Laß in Wilhelmshaven bei etwa 100 Euro bewegen.


Um an ihr Fahrzeug zu gelangen, haben Autofahrer nach Auskunft des Rechtsanwaltes aber kaum eine andere Chance, als zunächst zu zahlen und später juristische Schritte einzuleiten, wenn sie sich über den Tisch gezogen fühlen.