Wilhelmshaven/Oldenburg - Der frühere Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Hans-Henning von Dincklage, hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg einen Erfolg erzielt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hat es die Anordnung der Polizeidirektion Oldenburg über die vorläufige Dienstenthebung des früheren Polizeichefs ausgesetzt.

Gegen von Dincklage (59) wurde am 5. April 2013 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da er im Verdacht steht, Dienstfahrzeuge missbräuchlich für private Zwecke genutzt zu haben. Die Polizeidirektion Oldenburg ordnete mit Verfügung vom 20. Mai dieses Jahres die vorläufige Dienstenthebung an.

Von Dincklage, der bis zu seiner Dienstenthebung an einer Polizeiakademie tätig war, bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch laufen. Eine sichere Tatsachengrundlage könne deshalb derzeit nicht festgestellt werden.

Auf Nachfrage dieser Zeitung sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen „sehr umfangreich“ seien. Sie rechne mit einem Abschluss in den nächsten Monaten. Seitens der Polizeidirektion Oldenburg hieß es zu der Gerichtsentscheidung: „Der Beschluss muss zunächst ausgewertet werden, auch hinsichtlich einer möglichen Beschwerde. Weil das Verfahren vor einigen Wochen an das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport abgegeben worden ist, wird eine Entscheidung von dort getroffen.“


Auch gegen Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme wird in Sachen Privatnutzung von Dienstwagen ermittelt. Diese Untersuchungen dauern laut Staatsanwaltschaft ebenfalls noch an.