GANDERSUM/LEIPZIG - GANDERSUM/LEIPZIG - Das mittlerweile sieben Jahre andauernde juristische Tauziehen um das Emssperrwerk bei Gandersum geht in die womöglich letzte Runde: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) beantragte Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 2. Dezember 2004 zugelassen, das die Baugenehmigung für das Sperrwerk für rechtmäßig erklärt hatte.

Die Leipziger Richter wollen nun anhand dieses Falles exemplarisch das Verhältnis zwischen deutschem und europäischem Naturschutzrecht klären und prüfen, ob die Lüneburger Entscheidung im Lichte des Europarechts Bestand haben kann. Der BUND hatte moniert, dass der im Jahr 1998 erlassene und ein Jahr später „reparierte“ Planfeststellungsbeschluss den Bau des Sperrwerkes im „Nendorper Vorland“ zulässt, obwohl es europäisches Vogelschutzgebiet ist. Unter nationalen Schutz gestellt wurde das Gebiet erst durch eine Verordnung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 17. November 2004 – das war das Sperrwerk längst fertig.

Rechtsanwalt Professor Dr. Bernhard Stüer (Münster), der das Land als Sperrwerks-Bauherren in dem Verfahren vertritt, rechnet nicht mit einer juristischen Niederlage: Das 200 Millionen Euro teure Bauwerk drei Jahre nach Fertigstellung noch in Frage zu stellen, hieße das Rad rückwärts zu drehen.“