Celle - Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig hat sich irritiert über den Vorschlag des Landgerichts Hannover geäußert, das Verfahren gegen den ehemaligen Bundespräsident Christian Wulff einzustellen. Das Gericht vertrete eine „innovative rechtliche Einschätzung“, die „möglicherweise aber nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgedeckt“ sei, holte er zur Schelte im Nachrichtenmagazin „Focus“ aus.

Der Vorsitzende Richter hatte am Donnerstag erklärt, die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsnahme im Amt seien nach der vorläufigen Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar. Dass sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident von Filmfinancier David Groenewold zum Oktoberfest habe einladen lassen, sei „sozial adäquat“, sagte der Richter.

Dies bedeute, dass sich ein Ministerpräsident „straflos für 200 Euro einladen lassen“ dürfe, sagte Lüttig dem Nachrichtenmagazin. Landesbeamten sei es generell untersagt, Geschenke im Wert von mehr als zehn Euro anzunehmen. Es sei „bemerkenswert“, wenn dieses Verbot „für den Chef nicht gelten soll“.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorschlag der Kammer für eine Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Am nächsten Prozesstag am 2. Januar erwartet die Kammer abschließende Stellungnahmen von der Verteidigung. Außerdem sollen zwei weitere Zeugen gehört werden.

Spätestens am 9. Januar können die Prozessbeteiligten laut Kammer nochmals zum Fortgang des Verfahrens Stellung nehmen.