GöTTINGEN - Wegen Untreue hat das Landgericht Göttingen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens am Donnerstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der parteilose Politiker muss zudem 5000 Euro zahlen.

Machens (52) habe nach dem Teilverkauf der Stadtwerke Hildesheim im Jahr 2000 rund 470 000 Euro Spenden von den Erwerberfirmen mit Vorsatz am Stadtrat vorbei geleitet, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Matthies in der Urteilsbegründung. Das Spendengeld landete stattdessen bei dem von Machens gegründeten und geleiteten Verein „Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht).

Obwohl dieser Verein das Geld im Sinne der Spender ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Hildesheim verwendete, habe sich Machens strafbar gemacht, sagte Matthies. Er hätte die Ratsgremien offiziell über das Spendenangebot unterrichten müssen. Das Kommunalparlament hätte über die Verwendung des Geldes zu entscheiden gehabt. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Machens und sein Anwalt Michael Fastabend ließen offen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wollen. Machens sagte, er hadere mit der Entscheidung. An Rücktritt von seinem Amt denke er nicht.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hildesheim Machens im Jahr 2005 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und eine Neuverhandlung in Göttingen angeordnet.


Der Fall habe sich dabei nicht als „Wirtschaftskrimi“ erwiesen, sagte Richter Karl-Heinz Matthies. Vielmehr habe der Prozess ein Schlaglicht auf die von „Ehrgeiz, Macht, politischen Grabenkämpfen und Mehrfronten-Scharmützeln“ geprägte Hildesheimer Kommunalpolitik geworfen. Machens sei es darum gegangen, „unter Ausschaltung von Gegnern und Rivalen“ über die Geldverwendung zu bestimmen. „Er wollte allein als großzügiger Gönner dastehen.“ Es sei ihm „um politischen Imagegewinn“ gegangen. Die Kammer habe mit der Verurteilung auch „ein Signal setzen“ wollen.