GöTTINGEN - Göttingen/dpa Sechs Monate Haft auf Bewährung gegen Zahlung von 10 000 Euro Auflage hat die Staatsanwaltschaft für den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach sagte am Donnerstag im Plädoyer vor dem Landgericht Göttingen, Machens habe sich der Untreue schuldig gemacht. Der parteilose Politiker habe nach dem Teilverkauf der Hildesheimer Stadtwerke im Jahr 2000 rund 470 000 Euro Spenden von den Erwerberfirmen auf das Konto des von ihm gegründeten und geheim gehaltenen Vereins „Pecunia non olet“ geleitet. Das Geld hätte aber ins Vermögen der Stadt Hildesheim gelangen müssen.
Verteidiger Michael Fastabend wies die Vorwürfe zurück. Machens habe gegen keinerlei Strafvorschriften verstoßen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen will ihr Urteil am kommenden Donnerstag verkünden.
Machens räumte in seinem letzten Wort zwar „politische und persönliche Fehler“ im Umgang mit den Spendengeldern ein. Strafrechtlich relevante Verfehlungen habe er aber nicht begangen.
Sein Verteidiger sagte, Untreue könne Machens, der damals ehrenamtlicher Oberbürgermeister und Ratsvorsitzender war, schon aus formaljuristischen Gründen nicht vorgehalten werden, sagte Fastabend. Dazu hätte es einer so genannten Vermögensbetreuungspflicht bedurft, die Machens als Ratsmitglied aber nicht gehabt habe.
Oberstaatsanwalt Gundlach zog am Donnerstag vor Beginn der Plädoyers den Antrag zurück, einen möglichen Betrug von Machens zu Lasten der Spenderfirmen zu überprüfen.
In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hildesheim Machens freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet.
