HILDESHEIM - Der vom Landgericht Hildesheim in einem Untreueprozess verurteilte frühere Chef des Geldtransportunternehmens Heros, Karl-Heinz Weis, ist mit seiner Revision gescheitert. Das Gericht verwarf diese als unzulässig, weil innerhalb der zulässigen Frist weder ein Revisionsantrag noch eine Begründung eingegangen seien. Weis war im Mai wegen Untreue in 157 Fällen in Tateinheit mit Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Untreue und Bankrott zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Heros hatte im Februar 2006 Insolvenz angemeldet.
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